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Mittwoch, 06. Juli 2005, 08:25 Uhr

O’ Hara und das„Recht auf Faulheit“

„Damit wir unser Niveau halten“ empfiehlt unser verdienter Wanderfreund O’ Hara – angeregt durch die jüngst getätigte Äußerung des Generals zum Thema„Faulheit“ – einen ganz besonderen Link. Hier geht es unter anderem um die Widerlegung des„Rechts auf Arbeit“ von 1848. Nicht nur Historiker werden dies mit Interesse lesen.

Kommentare:

O� Hara, Mittwoch, 06. Juli 2005, 17:46 Uhr

EInfach bewundernswert, wie unser WortMaster sprachgewandt den nur wenige Sekunden zuvor übersandten Text ausgewertet hat (taktisch klug mit der Einschränkung „unter anderem“!) und den Lesern präsentiert. Ich rege an, dass alle Wanderer sich die Ausarbeitung einmal vornehmen, damit wir auf der Herrenwanderung das „Recht auf Faulheit“ einmal im Lichte von Art. 28, Abs. 2, Hessische Verfassung diskutieren können. Holt Euch dazu ein Word-Dokument als Download!

 
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