[ zur�ck ]

Montag, 21. November 2005, 06:14 Uhr

Klinikarzt wegen Tierquälerei verurteilt!

(kdpa). Das Amtsgericht Huhnstadt (Main-Kinzig-Kreis) hat einen 46-jährigen Klinikarzt, der seine Freunde zu einem selbstlosen Blähhuhnabend eingeladen hatte, zu einer Geldstrafe von insgesamt 150 € verurteilt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass unter § 17 Abs. 1 TierschutzG („Wer einem Wirbeltier unnötige Schmerzen zufügt, wird ... bestraft“) nunmehr auch jene Fälle zu erfassen sind, in denen den Hinterbliebenen eines getöteten Tieres (auch eines„Nichtwirbeltieres“) durch dessen Verarbeitung in„mitgeschöpfunwürdiger Weise“ seelische Schmerzen zugefügt werden. Der Arzt hatte ein frisches Huhn anbieten wollen und dafür auf einem Bauernhof ein entsprechendes Tier ausgewählt, vor den Augen der entsetzten Legebatteriebewohner gerupft und (nach dem Ausnehmen) mit einer überdurchschnittlichen Anzahl an Zitronen befüllt und zum Verzehr zubereitet. Der Hof ist zwischenzeitlich geschlossen; die verbleibenden Tiere werden psychologisch betreut. Ein verwirrt entlaufenes Tier ist mit einem Spatz verwechselt und erschossen worden, nachdem dieser 23.000 Domino-Steine umgeworfen hatte. Die Bevölkerung des kleinen Rhöndörfchens ist entsetzt, der Bürgermeister hat spontan eine„Vegetarische Woche für Weicheier“ („Week for the Weak“) angekündigt. Der Arzt ist aus Furcht vor militanten Tierschützern untergetaucht und meldet sich nicht einmal mehr im Freundeskreis.

Kommentare:

Deppmaster, Montag, 21. November 2005, 08:38 Uhr

Von welchem Arzt redest Du?

 
Kommentar schreiben:
Name:  

Admin-Login