[ zur�ck ]

Sonntag, 26. August 2007, 11:53 Uhr

Zum Mitdenken und Mitdiskutieren

"Thema: Studienbeiträge in Hessen"

Artikel 59 der Hessischen Verfassung lautet

Unterrichtsgeldfreiheit

(1) In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, daß für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet.

(2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen.


Eure Meinung zählt: Ist die Möglichkeit, die Studienbeiträge (ca. 6.500,- € für ein 10-semestriges Studium) voll über ein Darlehen des Landes Hessen zu finanzieren und dieses einkommensabhängig über 15-25 Jahre in monatlichen Raten von 50 - 150 € zurück zahlen zu können, mit Art. 59 der Hessischen Verfassung vereinbar?
Beiträge jetzt erwünscht. Details in Dietfurt.

Kommentare:

Schoko, Sonntag, 26. August 2007, 14:08 Uhr

Ich sehe da eigentlich keinen Hinderungsgrund. Welchen Zinssatz möchte denn das Ministerium festsetzen für das Darlehen? Oder gehört das zu den Details?!?!

 

Webmaster, Montag, 27. August 2007, 07:38 Uhr

Es ist eine Tatsache, dass offenbar aufgrund des Artikels 59, wahrscheinlich jedoch eher durch die öffentliche Meinung dem Bildungsangebot in unserem Land nicht die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Wie auch – es kostet ja nichts. Mit den Studiengebühren, die ja eigentlich eher Studiendarlehen heißen sollten, wird endlich mal deutlich, was der Spaß kostet. Und all diejenigen, die das Angebot über Gebühr (!) in Anspruch nehmen (z. B. um mit dem Studentenausweis jahrelang billig ins Kino gehen zu können), merken das jetzt deutlich in Heller und Pfennig. Studiendarlehen sind für unsere Spaßgesellschaft also genau das richtige Signal.

 

Thumbmaster, Montag, 27. August 2007, 07:46 Uhr

Warum sollte der 30-jährige Student etwas unentgeltlich in Anspruch nehmen dürfen, was der 16-jährige Azubi über seine unfreiwilligen steuerlichen Abgaben mitfinanziert?

 

Webmaster, Montag, 27. August 2007, 07:58 Uhr

Aber es gibt schon wieder Irrläufer, wie dieser Artikel aus „Spiegel Online“ (hier in Auszügen) zeigt:

Experten kritisieren IQ-Rabatt für Superhirne

Wer einen IQ über 130 hat, muss an der Uni Freiburg keine Studiengebühren zahlen. Auch die Konstanzer Uni gewährt einen Nachlass für Hochbegabte. Allemal ein hübscher Marketing-Gag - aber Kritiker halten soziale Kriterien bei der Campusmaut für sinnvoller.

Für Aufsehen sorgte zuletzt die Uni Freiburg, die mit einem besonders umstrittenen Mittel die schlauesten Köpfe in den Breisgau lockt: Dort können Bewerbern die Studiengebühren erlassen werden, wenn sie einen Intelligenzquotienten (IQ) von mehr als 130 nachweisen. Ab diesem Wert gilt jemand als hochbegabt. Kritiker wenden jedoch ein, dass Studiengebühren vor allem aus sozialen Gründen erlassen werden sollten.

„Wir wollen die Hochbegabten auf unsere Universität aufmerksam machen“, begründet die Freiburger Uni-Sprecherin Eva Opitz den ungewöhnlichen Rabatt für Superschlaue. Die Hochschule macht dabei klare Vorgaben: So muss der IQ-Wert mit einem nicht länger als drei Monate zurückliegendem Test nachgewiesen werden. Auch die Testarten werden vorgeschrieben. Akzeptiert wird zudem ein Nachweis des Hochbegabtenvereins Mensa. Der Freiburger Prorektor Karl-Reinhard Volz sagte, hochbegabte Mitstudierende in den Vorlesungen und Seminaren neben sich sitzen zu haben, sei ein Geschenk des „Bildungsabenteuers Universität“.

 

O�Hara (MinisteriumsMaster), Montag, 27. August 2007, 15:25 Uhr

Auch in Hessen können die Hochschulen die besten 10% der Studenten von den Beiträgen befreien! Leistung soll sich wieder lohnen; auf den IQ kommt es nicht an. Ich weiß auch nicht, ob das allein aussagefähiges Kriterium sein kann. Entscheidend ist m. E. nicht der abstrakte Wert des IQ und die damit verbundene Fiktion des "Hochbegabten", sondern die tatsächlich erzielte Lesitung im Studium.

 

Thumbmaster, Montag, 27. August 2007, 22:03 Uhr

O´Hara spricht Recht und hat Recht! Denn im (Verwertungs-)Interesse der L-e-i-s-t-u-n-g-s-gesellschaft sollte derjenige durch die Befreiung von der Entrichtung der Studiengeühr belohnt werden, der das dargebotene Bildungsangebot intensiv nutzt und unter Berücksichtigung des Faktors "Zeit" zu herausragenden Lernresultaten gelangt! (Allerdings müsste i.S. der praktischen Umsetzbarkeit des Prinzips die Befreiung im Nachhinein, also nach erbrachter Leistung, erfolgen - die Kohle wird auf einem rentablen Sperrkonto bis zum Zeitpunkt X geparkt, sodass der Auszahlungsempfänger, der Absolvent oder eben das Land, die Summe im Zeitpunkt X samt Zinsen kassiert.)
Den bloßen IQ zum entscheidenden Kriterium zu erheben, ist falsch, weil ein hoher IQ nicht zwangsläufig auch zu überragenden Ergebnissen führen muss. Der hochintelligente Studiosus könnte beispielsweise seine Studienzeit insofern mißbrauchen, indem er seine Muckis bei künstlich erhöhtem Testosteronspiegel über Jahre einem progressiven Widerstandstraining aussetzt, dadurch das Lernziel aus den Augen verliert ... und schon ist´s dahin mit dem gesellschaftlich Wünschenswerten! :-)

 

Schoko, Dienstag, 28. August 2007, 05:29 Uhr

Das ist ja noch gar nicht gesagt, Jürgen. Vielleicht gewinnt der Hochbegabte etliche Body-Building-Wettbewerbe, setzt seinen gestählten Körper danach mit Erfolg in der Filmbranche ein und nutzt die gewonnene Popularität schließlich, um sich erfolgreich politisch zu betätigen...
Insofern mein Vorschlag: alle Studiengebühren werden bis zum Lebensende (abgerechnet wird zum Schluß!!!') auf dem Sperrkonto geparkt und danach je nachdem von Hinterbliebenen oder Staat kassiert.

 

Roland Koch, Dienstag, 28. August 2007, 07:07 Uhr

So soll es sein.

 
Kommentar schreiben:
Name:  

Admin-Login