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Mittwoch, 18. Juni 2008, 16:20 Uhr

Drei Monate Haft für Schulverweigerer

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Weil es seine Kinder nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus (= Tippfehler, Nachtrag d. Red.) ) drei Monate hinter Gitter (unser Archivbild zeigt Stuttgart Stammheim im "Deutschen Herbst", 1977). Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Zuvor gab es schon fruchtlose Geldstrafen. Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen ohne Erlaubnis zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei ("Home-Schooling"). Beide kündigten bereits an, die schulpflichtigen ihrer sieben Kinder auch weiter nicht auf öffentliche Schulen schicken zu wollen.

Bedenkt bei der Antwort, dass die Hessische Verfassung in Art. 56 Abs. 1 Satz 1 die allgemeine Schulpflicht postuliert. Ob hierbei Martin Luther mit seiner ersten Forderung zur allgemeinen Beschulung von Kindern 1524 oder das Reichsschulpflichtgesetz von 1938, das verständiger Weise aus anderen, eher "völkischen" Erwägungen den Schulbesuch vorschrieb Pate standen, bleibt offen.

Herrenwanderer, schweigt nicht: Sagt Eure Meinung!

Kommentare:

Joe, Mittwoch, 18. Juni 2008, 18:42 Uhr

Ich denke - jetzt mal zunächst nicht primär aus der Sicht des Juristen gesprochen - das geht grundsätzlich so in Ordnung.

Wenn der Staat Regeln vorgibt - und gerade bei der Schulplflicht geht es ja nun nicht um irgendeinen SchnickSchnack, sondern um grundsätzliche Dinge - dann müssen diese auch eingehalten werden. Wird dagegen verstoßen, muß es ein Mittel zur Ahndung geben, sonst würde ja jeder machen, was er will.

Nun aber in concreto die juristische Frage: Hat das LG Kassel tatsächlich eine Haftstrafe i.S. einer Bestrafung verhängt? Das würde mich ein wenig wundern, da solche kurzen Haftstrafen normalerweise nicht üblich sind. Was wäre der Straftatbestand?

Oder handelt es sich eigentlich um ein Ordnungsmittel, d.h. um eine Beugehaft, damit die Eltern zukünftig ihren Verpflichtungen nachkommen?

Wie immer, wenn man ins Detail geht, dürften sich hier noch einige Fragen stellen, z.B. - wenn die Eltern sich auf eine religiöse Überzeugung berufen - wie man das Problem mit Art. 4 Abs. 1 GG löst (Unverletzlichkeit des religiösen Bekenntnisses; hierbei handelt es ich grundsätzlich um ein schrankenloses Grundrecht!)

 

O�Hara, Donnerstag, 19. Juni 2008, 05:58 Uhr

§ 182 Hessisches Schulgesetz lautet:

Straftaten

(1) Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

(2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. Antragsberechtigt ist die untere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag kann zurückgenommen werden.

Soweit ersichtlich haben nur Berlin, Bremen, Hamburg, das Saarland und Hessen eine solche Regelung. Die Schulpflichtigen selbst müssen (seit 1980) nicht (mehr) in den Knast. I.Ü.: Schulpflcht sticht Religionsfreiheit (BVerfG, Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, Beschl. v. 31.5.2006)

 

Webby, Donnerstag, 19. Juni 2008, 11:33 Uhr

Mich würde – nur mal nebenbei – interessieren, woher das Ehepaar stammt. Die Meldung weist hier Lücken auf ...

 

Der rasende Reporter, Donnerstag, 19. Juni 2008, 11:43 Uhr

Die beiden deutschen Angeklagten ohne Migrationshintergrund leben mit ihren sieben Kindern auf einem Bauernhof, der älteste Sohn ist 16 Jahre, das jüngste Kind ein Jahr alt. Der Vater (47) ist Journalist und die Mutter (42) private Musiklehrerin, beide mit Hochschulabschluss. Sie arbeiten derzeit nicht, sondern unterrichten ihre Kinder. Die Familie lebt von etwa 500 Euro Sozialhilfe und von 900 Euro Kindergeld. Die Schulpflicht halten die Eheleute für verfassungswidrig. Der älteste Sohn hat inzwischen an einer staatlichen Schule ein halbes Jahr gelernt und anschließend erfolgreich einen Realschulabschluss gemacht.

 

Webby, Donnerstag, 19. Juni 2008, 12:13 Uhr

WO ist dieser Bauernhof? Die Frage war: WO?

 

Klugschei�er Ltd., Donnerstag, 19. Juni 2008, 12:45 Uhr

WOHER? Aus HERLESHAUSEN - steht doch auch da. Texte muss man halt zu Ende lesen. Das ist ja in der Werbung nicht so wichtig,weil man da ja bei den ersten zwei, drei Worten schon kaufen und nicht weiter lesen soll...

 

Webby, Donnerstag, 19. Juni 2008, 13:30 Uhr

Hmmm ... Herleshausen ... liegt das in Deutschland?
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Joe, Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:16 Uhr

@Klugscheißer Ltd:

Verspüre ich da schon wieder eíne leichte Gerrreizztheit?

Ich darf übrigens bezüglich des Herkunftsortes korrigierenen, dass man den Text NICHT zu Ende lesen muß, da sich die Information "Herleshausen" bereits in Zeile 5 des insgesamt 24 Zeilen langen Eingangstextes befindet (Leerzeilen nicht mitgerechnet).

Außerdem müßte es als Antwort zu Webbys Frage "WO ist der Bauernhof?" heißen "IN Herleshausen", nicht "Aus", was grammatikalisch in diesem Zusammenhang falsch ist. Ja, ja, so schleichen sich Fehler ein.

(Alternativ hätte man natürlich auf die Frage nach dem "Wo" auch kurz und bündig antworten können: steht oben!)

 

Webby, Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:47 Uhr

Ich darf in aller Form darauf hinweisen, dass die Meldung mittlerweile vom „Co-Webby“ stillschweigend korrigiert worden ist, damit seinem Triumph nichts im Wege steht. Denn ursprünglich hieß es: „Weil es seine Kinder nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus drei Monate ...“ Ich muss zugeben, dass ich – geblendet durch diese unvollständige, weil wahrscheinlich wieder mal recht hastig eingegebene Formulierung – irritiert war und mich zu meiner Frage genötigt sah.

Ach, Joe, eins noch: Was meinst Du mit „korrigierenen“? Dieses Verb ist mir unbekannt.

 

Joe, Donnerstag, 19. Juni 2008, 19:20 Uhr

Muß ein Übertragungsfehler der Tastatur gewesen sein. Die hängt manchmalal.

 

O�Harara, Freitag, 20. Juni 2008, 10:36 Uhr

Schöne Kommunikationon... Das Thema wird erfolgreich verfehltet.

@Joe: Natürlich hast Du Recht mit "WO" und "in". Aber nachdem ich die Frage meiner Beantwortung vorangestellt und dabei das Wort "WOHER" verwandt habe, meinte ich das Wörtchen "aus" verwenden zu dürfen. Oder ist das falsch? Gerrreizt bin ich gar nicht, aber lieber Joe, Du darfst nicht glauben, dass - auch wenn wir vielleicht vieles Gemeinsames haben und diskutieren können - das Forum deshalb zu einem sanft und ideenlos dahin schleichenden Fluss (= Tao) wird.

 

Joe, Freitag, 20. Juni 2008, 15:14 Uhr

Nun denn, um diesen sanft und ideenlos dahin schleichenden Fluss nicht allzu sehr wirken zu lassen:

Webbys Frage von Donnerstag, 19. Juni 2008, 14:13 Uhr war: WO? (Wo ist der Bauernhof?)

Natürlich kann man darauf wie ein echter Politprofi mit einer Gegenfrage antworten (WOHER), verfehlt damit aber die ursprüngliche Frage, die auf eine Ortsangabe iS. eines Punktes zielte, nicht auf eine Richtungsangabe. (Im übrigen ergibt die Frage: "woher ist der Bauernhof?" bei Lichte betrachtet keinen rechten Sinn)

Abschließend sei bemerkt, daß sanft ja nicht unbedingt ideenlos sein muß. Des Wassers Weichheit vermag auf Dauer den härtesten Fels abzuschleifen - was also ist effizienter, die Härte des Steins oder der sanfte Fluß?

 

Webby, Freitag, 20. Juni 2008, 16:16 Uhr

Joe, was ist, wenn das Wasser vorher mit Vernell oder Sanso in Berührung gekommen ist?

Ach, ist ja auch egal ... Ihr seid wunderbar, Jungs!

 

Chefrabulist, Politprofi & Klugschei�er, Freitag, 20. Juni 2008, 18:33 Uhr

Zuerst hatte Webby ja gefragt, "woher" das Ehepaar stammt (vgl. Webby, Donnerstag, 19. Juni 2008, 13:33 Uhr). Dann nochmal, weil er meinen unvollständigen Satzbau ("aus...") nicht verstanden, zugleich aber auch nicht (bis Zeile 5) weiter gelesen hatte, eine Frage mit "Wo" angefügt. Ich habe dann eines der beiden Worte ausgewählt und einfach nur beantwortet... Mehr wollte ich gar nicht, Webby hat es dann gecheckt, aber ich sehe, es macht unserem lieben Joe - ebenso wie mir - Freude, in den Krümeln zu suchen. Gewiss wird unserem Top-Taoisten etwas als Replik einfallen. Ich bin gespannt!

 

D. K�ssel, StudDir a. D., Freitag, 20. Juni 2008, 18:35 Uhr

Ach ja, und das Thema? Was ist denn eigentlich (Joe ist natürlich nicht gemeint) damit...

 

Joe, Samstag, 21. Juni 2008, 11:48 Uhr

zu: (Joe ist natürlich nicht gemeint):

Das will ich hoffen, denn ich bin schließlich als Erster profund auf das Thema eingegangen!

 

O�Hara, Samstag, 21. Juni 2008, 13:15 Uhr

Danach hast Du aber ein bisschen nachgelassen, mein Lieber (WIE, WO, WAS, WOHER, WARUM...). Dennoch ein Punkt für den "one and only-Richter" und NULL Punkte für die "Schweigende Masse". Selbst unser treuer Webby hat, nachdem ihm alle Informationen nachgereicht wurden, dazu offensichtlich nix zu vermelden?!

 

Webby, Samstag, 21. Juni 2008, 17:19 Uhr

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte.

 

Joe, Samstag, 21. Juni 2008, 20:45 Uhr

Wieso streiten?

O'Hara und ich sind ein Herz und eine Seele, schon seit 35 Jahren.
Red' Dich also nur nich' raus, Webby.

 

Webby, Samstag, 21. Juni 2008, 21:20 Uhr

Ich freue mich auch, wenn Ihr Euch nicht streitet. Dann freue ich mich sogar umso mehr. Und ich bin vollends glücklich, wenn ich sagen kann: Ihr habt recht (denn mit dem Recht kennt Ihr zwei Euch ja aus).

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