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Mittwoch, 18. Juni 2008, 16:20 Uhr
Drei Monate Haft für Schulverweigerer
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Weil es seine Kinder nicht zur Schule schickt, muss ein Ehepaar aus (= Tippfehler, Nachtrag d. Red.) ) drei Monate hinter Gitter (unser Archivbild zeigt Stuttgart Stammheim im "Deutschen Herbst", 1977). Das Kasseler Landgericht verurteilte die sogenannten "Schulverweigerer von Herleshausen" zu der Haftstrafe ohne Bewährung. Zuvor gab es schon fruchtlose Geldstrafen. Beide würden "dauernd und hartnäckig" ihre Kinder von der Schule fernhalten, deshalb sei die Haftstrafe unumgänglich. Die Eltern unterrichten ihre Kinder aus religiösen Gründen ohne Erlaubnis zu Hause, weil der Lehrstoff in öffentlichen Schulen mit ihrem Weltbild unvereinbar sei ("Home-Schooling"). Beide kündigten bereits an, die schulpflichtigen ihrer sieben Kinder auch weiter nicht auf öffentliche Schulen schicken zu wollen.
Bedenkt bei der Antwort, dass die Hessische Verfassung in Art. 56 Abs. 1 Satz 1 die allgemeine Schulpflicht postuliert. Ob hierbei Martin Luther mit seiner ersten Forderung zur allgemeinen Beschulung von Kindern 1524 oder das Reichsschulpflichtgesetz von 1938, das verständiger Weise aus anderen, eher "völkischen" Erwägungen den Schulbesuch vorschrieb Pate standen, bleibt offen.
Herrenwanderer, schweigt nicht: Sagt Eure Meinung!
Kommentare:
O�Hara, Sonntag, 22. Juni 2008, 03:37 Uhr
Titte ist urlaubsreif! Wish you wonderful vacations.
Joe, Sonntag, 22. Juni 2008, 09:09 Uhr
@ O´Hara, Samstag, 21. Juni 2008, 15:15 Uhr
Werter Freund, grammatikalisch korrekt muß es heißen: "einen" Punkt für den one-and-only-judge, nicht "ein" Punkt. (Vollständig müßte der Satz nämlich heißen: es gibt einen Punkt für ...).
Was anderes: Wie ist denn eigentlich DEINE Meinung zu dem von Dir aufgeworfenen Thema?? Du hälst Dich da merkwürdig bedeckt ...
Webby, Sonntag, 22. Juni 2008, 10:35 Uhr
Ha, ha!
O�Hara, Sonntag, 22. Juni 2008, 12:50 Uhr
@ Joe: "Hälst" bzw. richtig "Hältst" Du es eigentlich noch eine Weile aus, bis ich antworte? Ich warte erst einmal ab, bis alle Rechtschreib- und Grammatikschwächen ausgemerzt sind. Charmant wie Du bist, hast Du - abgesehen von der o.g. Haltungsschwäche - einen Fehler von mir wohl erkannt (ob "ein Punkt" nicht auch umgangssprachlich vertretbar ist, lasse ich hier mal zu Deinen Gunsten offen), ohne auf das erheiternde Thema "WO" - "WOHER" weiter einzugehen. Clever. Ein bisschen jedenfalls.
@ Webby: ..said the clown.
Webby, Montag, 23. Juni 2008, 13:29 Uhr
„Dennoch [ist dies] ein Punkt für den ,one and only-Richter’ ..."
Mit dieser überraschenden Deutung der unsichtbaren Grammatik von O’ Hara verabschiedet sich Euer Webby in den wohlverdienten Urlaub. 12 Tage auf Island, der „Insel aus Feuer und Eis“, stehen an. Habe eine Kamera, zwei Chip-Karten und zwei Damen im Gepäck ... aber die geliebte Vera ist nicht dabei. Over and out.