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Sonntag, 29. Juni 2008, 09:58 Uhr
Einfach Wanderful...
So tit(t)elte unser WebMaster bereits 1993 im wunderschönen Westerwald (Julischka, Riesengarnele und mehr). Die Rhön wurde unter Schlocks Leitung 1994 erobert (Super-Nova auf der Wasserkuppe, Sommerrodelbahn, Dunkles Bier im Kloster Kreuzberg). Damals erfolgte die Anreise noch spritsparend (s. voriges Thema) per Bahn. Auf der Rückreise erstmals Einsatz eines Navi-Prototyps (Unvergessen diese weiche Frauenstimme in dem vor einer Mauer stehenden, von W.W. gesteuerten Audi 100 (kein Opel; "Wenn möglich, bitte wenden")
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Wandern ist in. Der Bundespräsident hat gestern den Wandertag in Fulda beglückt. Heute wandert Jürgen Banzer, Doppelagent in Sachen Justiz und Kultus eine Runde vor Ort mit ("Jeder Gang macht schlank"). Die Herrenwanderer freuen sich auf "Wandern und mehr" mit Dubai-Daum im Herbst.
Kommentare:
Insider's Return, Sonntag, 29. Juni 2008, 12:55 Uhr
Dies war das Wort zum Sonntag -Nachmittag!!
Wir wünschen dem Herrn Justizminister und seinem Adlatus einen erfolgreichen Wandergang zum besagten Thema.
Die Herrenwanderer freuen sich derweil auf das "...und mehr" mit D-D im Herbst!
Fritz Walter, Sonntag, 29. Juni 2008, 20:40 Uhr
0:1 - Eviva Espagna. So ein schlechtes Spiel der Deutschen! Spanien hat mehr als verdient gewonnen. Musste mich mehrfach im Grabe umdrehen.
Joe, Montag, 30. Juni 2008, 15:31 Uhr
Ich hatte 0:2 getippt und lag damit ziemlich dicht dran, oder?
Naja, was soll's, immerhin Zweitbester, auch wenn mit Glück ..;-)
Joe, Montag, 30. Juni 2008, 15:47 Uhr
He, Vize-Webby:
Ich weiß, die Zahl der aktiven Forumsteilnehmer ist derzeit auf wohl drei geschrumpft, aber wie wär's denn - um die Volksseele mal wieder richtig zum Kochen zu bringen - mit folgendem neuen Thema:
"Deutsches Gericht durfte Kindermörder Gäfgen verurteilen.
Er hat den Bankiersohn Jakob von Metzler entführt, getötet und die Tat gestanden - doch weil er von einem Polizisten mit Folter bedroht wurde, kämpft Magnus Gäfgen gegen seine Verurteilung. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Beschwerde abgeschmettert."
Näheres nachzulesen unter: www.spiegel.de/panorama/justiz/
0,1518,562679,00.html
Unbedingt empfehlenswert, nicht zuletzt weil Gäfgens Verteidiger Heuchemer jetzt erwägt, Beschwerde einzulegen und die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzurufen.
Ich spare mir an dieser Stelle einen Beitrag dazu, er wäre wohl allzu unsachlich!
O�Hara, Montag, 30. Juni 2008, 19:44 Uhr
Lieber Joe, wenigstens bist Du nicht der Insider, sonst wären es ja nur noch wir beide und das Forum würde uns allein gehören und der WebMaster müsste hinterher fragen, ob er wieder mitmachen darf...
Mit Markus G. liegen wir mit Herz und Geist auf einer Wellenlänge. Es ist aus meiner Sicht unerträglich, wie viel Zuspruch dieser Mörder in der Öffentlichkeit erfährt. Klar, er will seinen Arsch retten und die schwere Schuld und die daraus folgende Sicherungsverwahrung nach der (lebenslangen) Haft beseitigen, damit er die Zukunft hat (die dem Opfer genommen hat). Das ist das alte Spiel. Aber er genießt mehr Aufmerksamkeit als das Opfer und dessen Eltern. Unerträglich eben.
Aber mal an Dich, Du alter Zivilrichter. G. wollte doch auch Schadensersatz einklagen gegen das Land, wg. Folterandrohung. Wie hoch sind den eigentlich die Schadensersatzansprüche von Hinterbliebenen eines getöteten Sohnes gegenüber dem Täter?
Island-Webby, Montag, 30. Juni 2008, 20:32 Uhr
Viele Grüße vom östlichsten Punkt unserer Rundreise. Wir sind in Seydarfjordur - und Island ist weitaus faszinierender als das Spiel der deutschen Elf. 700 Fotos sind bereits im Kästen. Mündlich mehr.
Joe, Dienstag, 01. Juli 2008, 14:55 Uhr
@O'Hara:
Tja, irgendwie nervt er, der Insider. Glaubte man noch vor kurzem, seine Identität aufgedeckt zu haben, kommt jetzt die Rückkehr. Oder nur ein Nachahmer??
Interesanter erscheint mir jedoch Deine Frage bezüglich der Schadensersatzansprüche, so sie denn ernst gemeint war.
Rein juristsich betrachtet ist im Verhältnis der hinterbliebenen Eltern zum verlorenen Kind der immaterielle Schaden sicherlich sehr groß, so daß gewiß über Schmerzensgeldansprüche in so einer Konstellation nachzudenken ist (Höhe -> § 287 ZPO; Tabelle von Hacks Ring; Böhm). Ein materieller Schaden dürfte indes wohl nicht vorliegen ...
Mir stellte sich vor kurzem die Frage vice versa: wieviel kann ein Kleinkind für seine getötete (durch Verkehrsunfall) Mutter verlangen? Sedes materiae ist hier der § 844 Abs.2 S. 1 BGB, doch zum Glück war es kein Fall in meinem Dezernat. Menschenleben in Geld auszurechnen (oder auch nur die in diesem Zusammenhang entstehenden Ansprüche) ist nicht so mein Ding.
Wie auch immer, der Gäfgen ist ein Arsch, und die ganze Geschichte ist - wie Du sehr richtig schreibst - unerträglich. Das kommt aber m.E. daher, daß wir - weniger vom Volk, als von den Entscheidungsträgern her (Politiker, Juristen etc.) - immer noch eine verkehrte Täter -Opfer-Betrachtungsweise haben.
O�Hara, Dienstag, 01. Juli 2008, 17:40 Uhr
Das Grundproblem des Täter-Opfer-Verhältnisses ist ein verfassungsrechtliches. Solange auch der Täter welcher Tat auch immer Träger von "Menschenwürde" ist, werden wir mit diesem schmerzvollen und unerträglichen und von uns als Wertungswiderspruch empfundenen Zustand leben müssen und könne uns dabei immer sagen, wie "human" doch unser Staat ist. Wer hier den gordischen Knoten durchschneidet, der kriegt eine Limmo von mir! Ein wenig tröstlich stimmt die Situation in einem Gefängnis, in dem die hausinterne Hierarchie Markus G. auf die hinteren oder besser unteren Plätze verweisen dürfte. Aber immerhin hat er sein juristisches Staatsexamen im Knast ablegen dürfen. Art. 12 GG (Berufswahlfreiheit) sei Dank.
O�Hara (aus dem Polizeibericht), Mittwoch, 02. Juli 2008, 11:45 Uhr
Nachtrag zum Thema Unerträgliches: Der Mörder des kleinen Timo Rinnelt (mit einem Elektrokabel erdrosselt in der Taunustraße in Wiesbaden 1964) wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, nach 19 Jahren begnadigtund hat dann Mitte der 80er Jahre in der Wohnung seiner (verstorbenen) Eltern seinen Wohnsitz genommen. Nur 300 m vom Haus der Eltern des Ermordeten. Die haben sich echt gefreut. Das ist dann mal ´ne richtige "posttraumatische Belastungsstörung" mit Wiederholungseffekt. Auch prickelnd, was?! Und verfassungsrechtlich geklärt (Art. 11 GG: Freizügigkeit der Wohnsitznahme im Bundesgebiet).
Joe, Mittwoch, 02. Juli 2008, 13:07 Uhr
Sicherlich lesenswert in diesem Zusammenhang auch der "Werdegang" des pädophilen Serienmörders Jürgen Bartsch, der bei einer Kastration "versehentlich" die zehnfache Dosis Halothan verabreichte bekam, und so vom Leben zum Tode befördert wurde.
Dr. Schoko, übernehmen Sie!!
O�Hara, Mittwoch, 02. Juli 2008, 14:39 Uhr
Joe, merkst Du - wir bewegen uns in Abgründen. Man(n) sollte wieder zu lustvolleren Themen übergehen (hä, hä). Also erstmal ´ne Runde Haaaalo-Wach-Tabletten.
Joe, Donnerstag, 03. Juli 2008, 12:23 Uhr
Ich denke, wir bewegen uns noch nicht in den Abgründen, sondern vielleicht vielmehr auf Messers Schneide. Es gibt nämlich in der Wirklichkeit da draußen keine Schwarz-Weiß Töne, sondern nur Grau-Töne. Und darüber sollten wir uns auf unserem nächsten Abend-Treffen philosophisch austauschen, über normative Grenzbereiche und die Natur der Sache und des Menschen.
Für's Erste aber gilt: Du hast recht, laß uns zu lustvolleren Themen übergehen. Schon Epikur - womit wir schon wieder bei den Philospohen wären - lehrte nämlich dies als den wahren Weg zum Lebensglück: lustbetontes Leben!