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Donnerstag, 07. August 2008, 18:38 Uhr

Die Ausweglosigkeit in Sachen Mensch

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Immerhin, das letzte Thema hatte bei aller Braunstichigkeit der Plakates aus dem Jahre 1932 auch sein Gutes: Unser ehrenwerter Dr. Schoko hat sich mal wieder zu einem Beitrag aufgerafft und unserem König seine Unterstützung versichert.

Gut so Jungs, denn Demokratie will durch Meinungspluralismus und mehr oder weniger aktive Teilnahme am Gemeinwesen gelebt werden.

Dem Grundroblem ("...die Ausweglosigkeit in Sachen Mensch ...", Zitat: O'Hara), das uns stets auf's Neue in wechselhafter Gestalt gegenüber tritt, habt Ihr Euch jedoch in keiner Weise genähert.

Hierzu folgender, heute bei www.spiegel.de gefundener Fall aus dem Mikrokosmos der Ehe als kleinster Zelle menschlicher Gemeinschaft (und nun sag' mir keiner, daß wäre ein reines Türkenproblem oder so):

"Er schnitt seiner Ex-Frau ein Ohr ab, zerschlitzte ihr Gesicht, verletzte sie am ganzen Körper - nun wird Mehmet K. wegen versuchten Mordes der Prozess gemacht. Der Staatsanwalt fordert die Höchststrafe, doch der Verteidiger plädiert auf versuchten Totschlag: Er sieht im Täter das eigentliche Opfer." (Weiteres bitte ich a.a.O. nachzulesen)

O'Hara, ich hoffe auf Deine verständigen Worte, denn mir fallen solche - bis auf die Erkenntnis homo homini lupus est - schwer, wenn ich mir so einen Fall ansehe.

Kommentare:

O�Hara, Freitag, 08. August 2008, 05:14 Uhr

Natürlich, lieber Joe, wirst Du auch hier auf verständige Worte stoßen. Ich könnte zwar eine Äußerung in einem Strafverfahren vor dem Urteil vermeiden. Aber wir sind ja unter Insidern...

Worauf willst Du denn jetzt wieder mit diesem Beispiel hinaus? Ich bin weiter der Überzeugung, dass man versuchen muss sich zu engagieren; das Lachen eines am Wege Stehenden und die Frosch-Verse passen mir nicht. Wenn ich auch gerne mit Dir philosophiere, für das was ich meine, ist das beides nicht geeignet.

Zu dem furchtbaren Fall: Da weiß doch keiner eine "Lösung". Unser Staat wird sein durch die Geschichte liberalisiertes Strafrecht anwenden. Der "Hulk" in uns würde es schon "richten". Aber den gibt es in echt eben nicht. Zum Glück. Was in dem Fall rauskommt, weiß ich nicht. 12 - 15 Jahre oder lebenslang, je nachdem, ob versuchter Totschlag oder versuchter Mord. Vielleicht wollte er sie ja wirklich nicht töten sondern - viel schlimmer - aus seiner Sicht für ihr restliches Leben "zeichnen"? Der Verteidiger vertritt die Interessen seines Mandanten "mit Nachdruck und bleibt dabei (hoffentlich) immer korrekt".

Konflikte dieser Art kann man nicht zu 100% vermeiden. Gleichwohl sind wir gefordert, uns weiter aktiv mit Integration zu befassen und für die kommenden Jahre (den demografischen Wandel kennt ihr) das Thema ernst zu nehmen. Nur am Rande: Die beliebtesten Vornamen des vergangenen Jahres waren "Lisa" und... "Mohammed" (sic!). Da gibt es wahrlich nix zu lachen, auch nicht am Wegesrand.

 

Otto "Braun" (SPD), preu�. MinPr�s 1932, Freitag, 08. August 2008, 05:19 Uhr

Ach ja, und das Plakat von 1932 ist - entgegen dem Obengenannten (der hieß wirklich so, lustig, was?) nicht braun- , sondern natürlich rotstichig. Es ist doch von der SPD. Aber das können wir ja ein anderes mal diskutieren ;-)

 

Dr. phil. Webby, Freitag, 08. August 2008, 07:51 Uhr

Wenn einer in 10.000 Kilometer Höhe mit dem Flugzeug fliegt und der andere unten auf der Erde zu Fuß geht und sich die Welt betrachtet, wird jeder der beiden zu einer unterschiedlichen Sicht der Dinge gelangen. Es drängt sich hier die Frage auf, ob es irgendwo Mediatoren gibt, die in solchen Fällen Kommunikation möglich machen.

 

Der Fu�g�nger, Freitag, 08. August 2008, 08:30 Uhr

Über das unberechtigte Führen akademischer Grade (§ 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB) wollen wir noch mal hinweg sehen. Das Beispiel passt ansonsten schon ganz gut. Zu ergänzen wäre aus meiner Sicht nur, dass der "Flieger" die Welt nur (lächelnd) betrachtet und bedichtet (Frosch, a.a.O.) - das scheint zum Fliegen zu genügen. Der "Fußgänger" aber lebt auch darin und muss sich mit überflogenen Welt befassen. Kommunikation findet vielleicht nur statt, wenn das Flugzeug mal betankt werden und daher auf der Erde landen muss.

 

Dr. phil., Freitag, 08. August 2008, 11:15 Uhr

Was genau ist mit dem Begriff "TANKEN" gemeint?

 

Foot Walker, Freitag, 08. August 2008, 12:16 Uhr

Tanken:

a) (Luftfahrt) Zuführen von Betriebsstoffen (Kerosin, o.ä.)
b) (Bewußtseinserweiterung) dto. (Enzian, Sake, o.ä.)
c) (Fussball) umgsprchl. für: "sich durchtanken" (von engl.: tank = Panzer, gepanz. Fhrzg.), d.h. durch die feindlichen Reihen brechen (wg. "Brechen" vgl. auch oben unter b) bei Überdosierung)

 

Dr. Dr. phil., Freitag, 08. August 2008, 12:52 Uhr

Ich wiederhole mich ungern, muss meine Frage aber wohl präzisieren: Was genau ist IN DEM VOM FUSSGÄNGER GESCHILDERTEN ZUSAMMENHANG mit dem Begriff "TANKEN" gemeint?

 

O�Hara, Freitag, 08. August 2008, 13:29 Uhr

§ 132a Abs. 1 Nr. 1: Wiederholungstäter in einem schweren (Dr. Dr.) Fall. Tanken heißt natürlich - wie unter b) angedeutet - TRINKEN.

 

Alice Schwarzer, Freitag, 08. August 2008, 20:08 Uhr

Mißhandlung hat keine Nationalität!

 
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