[ zur�ck ]

Samstag, 15. November 2008, 11:00 Uhr

Richter - Risiken und Privilegien

Nachdem der Rechtsstaat sich anschickt, unserem Freund Joe, dem unglaublichen Hulk in eigener Sache, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und sogar schon die Kontonummer erbeten hat, um die Finanzierung künftiger Fernreisen (Hamburg o.ä.) zu ermöglichen, zeigen sich schon wieder Wolken am Horizont. Ein Berufskollege aus Baden-Württemberg hatte - zur effizienten Arbeitsplatzgestaltung - Entscheidungen "ohne Anhören der Person" getroffen. Ein bisschen Schwund (7 Fälle) war wohl auch dabei. Weitere Recherchen haben ergeben, dass der Richter dies gemacht hat, um seine privaten Zeitfenster zu erweitern und Nebentätigkeiten (Vorträge im Betreuungsrecht) auszuüben. Jetzt heißt es folgerichtig: Einrücken in den Vollzug.
[image]
Unser Freund Joe - gleichfalls mit Betreuungssachen betraut und ein Meister der Arrrbeitsefffffizienz, muss ggf. seine Praxis, die Betroffenen (wer, wie, wo, was?) ins Gericht kommen zu lassen und damit seinen eigenen Tagesablauf neu überdenken, oder?

Der andere Richter im Bunde ist fein raus - Er kann wohl machen was er will und nachhaltig nebentätig sein (hä, hä). In der gleichen Ausgabe der heutigen BILD-Zeitung fand sich für ihn die wie immer probate Lösung: Haftverschonung at its best.
[image]

Kommentare:

Joe, Samstag, 15. November 2008, 23:43 Uhr

Es ist natürlich mal wieder typisch für den Kollegen, der dem eigenen Berufsstand im Grunde schon "... und tschüß" gesagt und sich der Politik zugewandt hat, sich bei einem äußerst sensiblen Thema dem Niveau seines zukünftigen Parteifreundes Koch und dem der Bildzeitung anzunähern.

Doch Vorsichtig, dieser Schuß kann - wie die Vergangenheit gezeigt hat - auch nach hinten losgehen!

Wenn schon Berichterstattung, dann doch bitte halbwegs seriöse:
www.stattweb.de/ baseportal/NewsDetail&db=News&Id=3811

 

O�Hara ( parteilos), Sonntag, 16. November 2008, 06:12 Uhr

Nicht nur halbwegs seriös, sondern wahr ist u. a. die Tatsache, dass eine Hausdurchsuchung bei dem "Kollegen" ergeben hat, dass er nachträglich rückdatierte Anhörungsprotokolle bzgl. der schon verstorbenen Heimbewohner erstellt hatte (fehlt leider in Joes Link...). Dreieinhalb Jahre gibt es nicht für Schreibfehler!

Über die zutreffend angesprochene Frage des würdevollen Alterns in deutschen Senioren-Endlagern (Literaturtipp: Breitscheider, Abgezockt und totgepflegt. Alltag in deutschen Pflegeheimen; gerne auch zum Ausleihen) können wir auch bald mal einen philosophischen Abend anberaumen. Alt genug sind wir ja schon...

Ich freue mich ansonsten und bin auch ganz sicher, dass unser Betreuer Joe W. Weider das "äußerst sensible Thema" super klasse korrekt bearbeitet. Was denn auch sonst? Und außerdem: war Dein Wirken am Wochenende ("U-Haft schafft Rechtskraft") nicht kürzlich auch in der BILD-Zeitung?

Damit alles wieder nach hinten losgeht, bleibt es iedem unbenommen, die Marionette TSG zu wählen. Ob und wer in der Lage ist, Hessen und die Republik noch auf Kurs zu halten, ist schon eine schwere Frage (vgl. aktuell die Situation von Opel). Die gegenwärtigen Nachfahren von Ferdinand Lasalle und Friedrich Ebert jedenfalls scheinen mir jedenfalls zur Zeit nicht geeignet.

 

Joe (bekennender Wechselw�hler), Sonntag, 16. November 2008, 09:56 Uhr

Okay, laß uns die Politik mal außen vorlassen.

Mich stimmt es als Kenner der Materie "unterbringungsähnliche Maßnahmen / Fixierungen" (Bidljargon: Fesselungen! So ein Terminus macht doch gleich vielmehr her) nur äußerst nachdenklich, wenn ein Kollege 3 1/2 Jahre Haft wegen angeblicher Rechtsbeugung verbüßen soll.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege solle unter Strafe gestellt sein. Rechtsbeugung begehe ein Amtsträger, der sich bewusst und schwerwiegend von Recht und Gesetz entfernt. Die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung begründe eine Rechtsbeugung hingegen noch nicht.

Vorliegend müßte geklärt werden, ob und in welcher Form ärztliche Atteste vorgelegen haben (oder auch nicht), Stellungnahme der Betreuungsbehörde etc. Bild interessiert das natürlich nicht. Das Thema ist viel zu komplex, um es auf wenige Sätze zu reduzieren.

Ich denke, man wird in die Revision gehen; gegenüber Schill hat der BGH ja auch das Urteil wegen Rechtsbeugung kassiert. Letztlich wurde er freigesprochen.

Wohlgemerkt: Es geht mir nicht darum, den Kollegen von jedem Vorwurf reinzuwaschen, aber 3 1/2 Jahre sind ein Hammer wie bei einem Schwerkriminellen.

 

O�Hara, Sonntag, 16. November 2008, 12:13 Uhr

Die Große Strafkammer beim LG Stuttgart hat nach 7 Verhandlungstagen und 27 Zeugen geurteilt (s. Presseerklärung unter www.lgstuttgart.de). 54 Fälle von Freiheitsberaubung über drei Jahre, davon einmal Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung sind schon fett. Da kommen auch die 3,5 Jahre als Gesamtfreiheitsstrafe zusammen. Ich bin auf die zu erwartende BGH-Entscheidung gespannt. Denn der Kollege verlöre ja auch mit dem Richteramt seine Pensionsansprüche. Da lohnt ein Rechtsmittel schon.

 

Joe, Sonntag, 16. November 2008, 19:14 Uhr

Wenn man sich diese Konsequenzen für den Kollegen überlegt finde ich jedenfalls die Strafe unangemessen hoch. Was soll der denn machen, wenn er nach dem Knast entlassen wird?

Naja, wir werden's demnächst noch mal erörtern müssen.

 

Schoko, Montag, 17. November 2008, 08:12 Uhr

Sorry, aber da fehlt mir jedes Verständnis Joe! Wenn ein Richter sich selber nicht ans Gesetz hält, dann verliert er m.E. jegliche moralische Legitimation, über andere Recht zu sprechen. Warum wird denn immer nur die Täterseite betrachtet und bemitleidet? Der Junge hat doch zwei gesunde Hände und kann alles mögliche arbeiten, nur eben nicht mehr als Richter. Wenn ich gegen das BTM-Recht verstosse, verliere ich auch meine Approbation und darf nicht mehr als Arzt tätig sein. Bin ich aber doch selber schuld, wenn ich Mist baue, oder?!

 

O�Hara, Montag, 17. November 2008, 08:51 Uhr

Es bedarf keine weiteren Erklärungen dafür, warum und mit wem ich das Zimmer bei Herrenwanderungen teile. Ulrich, du sprichst mir aus der Seele. Der Ex-Kollege kann ja sogar weíter als Jurist arbeiten (nur eben nicht mehr in der Justiz, wahrscheinlich auch nicht als Anwalt; gerne aber bei einer kassenärztlichen Vereinigung oder im Vorstand einer Pflegeversicherung, hä, hä). Das Urteil wird in spätestens 7 Wochen (§ 275 Abs. 1 StPO) vorliegen und den interessierten Herrenwanderen übersandt werden. Außerdem ist Revision zum BGH eingelegt worden, das dauert dann nochmal. Ob in dieser Zeit ein Disziplinarverfahren beim Richterdienstgericht BaWü mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst betrieben wird? Mal schauen, was wir rauskriegen. Der Kinderporno-Kollege aus Kassel hat damals 9 Mon. auf Bewährung bekommen, nur mal zum Vergleich. Das Hess. Justizministerium hat die Entfernung aus dem Dienst beim RiDienstG beantragt. Die endgültige Entscheidung steht noch aus...

 

Webby-Hulk, Montag, 17. November 2008, 15:04 Uhr

Der Typ gehört sofort entlassen, weil er seinen Job nicht ernst nimmt. Als Staatsdiener eine Null. Unter Umständen würde ich ihn noch bei der Städtischen Müllabfuhr einstellen, aber nur nach genauer Prüfung.

 

Bushido, Montag, 17. November 2008, 16:59 Uhr

Die Diskussion ist für Deutschland typisch. Wir decken in der Presse immer neue dramatische Mißstände auf, die dann der integere Leser voller Empörung verurteilen kann. Das tut gut, wenn man wieder einmal feststellen muß (kann) wie schlecht manche Mitmenschen sind (und wie gut und edel man selbst). Natürlich ist so eine Schagzeile auch für die Zeitungsauflage förderlich. Negativ verkauft sich eben gut.

Ohne Kenntnis der Details finde ich das Urteil zunächst überzogen. Es fehlt mir die Verhältnismäßigkeit.

 

Schoko, Montag, 17. November 2008, 17:54 Uhr

Auch mir fehlt es an Detailkenntnis, darum kann ich auch nicht über Verhältnismäßigkeit urteilen. Ich denke aber, dass in solch einem Urteil bestimmt nur die nachweisbare Spitze eines Fehlverhaltens einfließt. Und wenn die Richterkollegen dann auf ein solches Strafmaß verfallen, gehe ich erstmal davon aus, dass das seine Richtigkeit hat bzw. am unteren Ende der Möglichkeiten steht, die überhaupt als Strafmaß zur Verfügung stand. Aber vielleicht bin ich zu integer ?!?

 

Bushido, Montag, 17. November 2008, 21:15 Uhr

Habe gerade O-Hara`s mail gelesen. Vor dem Hintergrund weiterer Details scheint mir das Urteil jetzt nicht mehr überzogen. Was bleibt ist aber ein äußerst unangenehmes Gefühl wenn ich daran denke wieviele Leser in einem Glashaus sitzend mit hoch erhobenem Zeigefinger über die Betroffenen urteilen.

 

Webby, Dienstag, 18. November 2008, 14:07 Uhr

Bushidos edle und gute Gedanken zu diesem Thema sind nicht von der Hand zu weisen. Tatsächlich ist es so, dass sich negative Nachrichten besser verkaufen als gute. Und natürlich ist es mittlerweile zum Automatismus geworden, dass jeder schnell mit Empörung reagiert. Andererseits: Wer kann in den heutigen schnelllebigen Zeiten zu jedem Thema denn alles wissen? Irgendwie muss es doch möglich sein, eine Stellungnahme abzugeben, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen ist. Denn das kann – wie wir an unseren Gerichten sehen – oft Jahre dauern. Außerdem gibt es nur wenige Zeitgenossen, die sozusagen "von oben herab" die Lage sicher und verbindlich beurteilen können. Gut, dass wir einen davon in unserer Runde haben. :-)

 
Kommentar schreiben:
Name:  

Admin-Login