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Montag, 24. November 2008, 16:11 Uhr
Gerechtigkeit - Was ist das?
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Unlängst gab ein landgerichtliches Urteil über einen "fesselnden Amtsrichter" Anlaß zu Diskussionen. Nun muß sich erneut eine richterliche Entscheidung der Bewertung der Herrenwanderer in Bezug auf die Gerechtigkeit stellen: Der ehemalige Terrorist Christian Klar soll nach 26 Jahren Haft entlassen werden.
Zur Vorgeschichte:
Nach jahrelanger Fahndung wird der RAF-Terrorist Christian Klar im November 1982 verhaftet. Im April 1985 verhängt das Oberlandesgericht Stuttgart lebenslange Haft wegen neunfachen Mords und elffachen Mordversuchs. 1992 wird er wegen eines Banküberfalls erneut zu Lebenslang verurteilt.
(§ 211 Abs. 1 StGB lautet:
Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.)
Weil Klar allerdings seine Taten bis heute nicht bereut und sich nicht davon distanziert, auch seine Hilfe bei der Aufklärung der Morde der Terroristen verweigert, gibt es massive Kritik an der Entscheidung der Richter. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sprach von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens.
(www.spiegel.de/politik/deutschland/)
Sicherlich hat man aus dem Bereich der hessischen Ministerien, aus dem unlängst so profund der Wortlaut des StGB zitiert wurde, ja eine Erklärung. In Stuttgart jedenfalls scheinen die Uhren irgendwie anders zu gehen.
Kommentare:
O�Hara, Montag, 24. November 2008, 21:09 Uhr
Der Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit legt es auch diesmal nahe, dass die angerufenen "hessischen Ministerien" sich bei der Bewertung der Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Stuttgart angemessen zurück halten. Leicht kann man mit des "Volkes Stimme" die Entscheidung (noch bevor sie zur Lektüre vorliegt - und wir müssen ja erst noch das LG Stuttgart lesen!) auseinander nehmen. Alle, die den Deutschen Herbst erlebt haben (die Herrenwanderer waren dabei - unvergessen, die Trauernden um die Toten von Stammheim am Planck-Gymnasium!), können leicht nach dem Henker oder wenigstens nach einem Ende bei Wasser und Brot rufen. Das BVerfG hat indes am 21. Juni 1977 - übrigens mit einem "geilen Timing" (Buback (07.04.1977), Ponto (30.07.1977) und Schleyer (18.10.1977)) - entschieden, dass auch einem Mörder Menschenwürde zukommt und deswegen bei lebenslangen Freiheitsstrafen zu prüfen ist, ob der Verurteilte irgendwann wieder der Freiheit teilhaftig werden darf. Auch das steht mittlerweile im Gesetz (§ 57a und b StGB). So ist es eben. § 211 ("lebenslang") reicht als Zitat eben gerade nicht. Und es ist im Ergebnis gut so, wenn auch manche Einzelfälle immer wieder Zweifel aufwerfen, wie wir als Staat mit dieser Frage um zugehen haben. So "Klar" ist der Fall halt nicht.
Im Namen des Volkes, Montag, 24. November 2008, 22:02 Uhr
Also, daß z.B. "Treu und Glauben" und die "guten Sitten" unbestimmte Rechtsbegriffe sind, zu deren Erläuterung und Auslegung man die Spezies Juristen benötigt, ist ja noch einzusehen.
Wo aber bei der Formulierung "...wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft" noch ein Spielraum sein soll, bleibt unklar.
Gut, daß da das Ministerium und das Bundesverfassungsgericht weiterhelfen. Wir lernen, daß alles, was so im Gesetz steht, eigentlich nicht so ganz ernst genommen werden muß, weil woanders vielleicht schon wieder was ganz anderes steht. MaW: Lebenslange Freiheitsstrafe ist gar nicht ein Leben lang, weil, so ein Mörder, der hat schon auch seine Würde.
Indes sagt nun der zitierte § 57 a Abs. 1 Ziff. 2 des StGB, daß das Gericht die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet.
Da stellt sich vielleicht doch die Frage, wieviel Schuld man denn noch aufladen muß, als neunfachen Mord. Klar ist hier offensichtlich nur, daß gar nichts klar ist, weder beim Gesetz, noch bei der richterlichen Unabhängigkeit.
O`Hara, Dienstag, 25. November 2008, 04:56 Uhr
Das OLG Stuttgart hat schon (vgl. www.spiegel.de) 1998 (unbemerkt oder vergessen?) entschieden, dass K. wg. der "besonderen Schwere der Schuld" (§ 57a Abs. 1 Nr. 2 [nicht: Ziff. 2] StGB) mindestens 26 Jahre sitzen muss. Die sind am 3. Januar 2009 eben rum. Und versprochen ist versprochen und wird nicht gebrochen. Ist es nicht faszinierend, dass unsere Verfassung neben der unverzichtbaren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) auch die freie Meinung (Art. 5 Abs. 1 GG) schützt. Und das man(n) beides aushalten muss - auch wenn es kaum auszuhalten ist! Klar? Und das mit der lebenslangen Freiheitsstrafe habe ich bereits in den Juristischen Arbeitsblättern 1996, Seite 755, in einer Besprechung des BVerfG versucht zu erklären. Wir haben das schon in Lohr diskutiert - damals wie heute ohne Ergebnis. Und so wird es auch bleiben. Ist das nicht ein schönes Land? Für die wahrlich Interessierten das BVerfG a.a.O.: Link
E.T., Dienstag, 25. November 2008, 09:41 Uhr
"Ich verstehe nicht, was Sie mit 'Glocke' meinen", sagte Alice.
Goggemoggel lächelte verächtlich.
"Wie solltest du auch - ich muß es dir doch zuerst sagen. Ich meinte: 'Wenn das kein einmalig schlagender Beweis ist!' "
"Aber 'Glocke' heißt doch gar nicht ein 'einmalig schlagender Beweis' " wandte Alice ein.
"Wenn ICH ein Wort gebrauche", sagte Goggelmoggel in recht hochmütigem Ton, "dann heißt es genau, was ich für richtig halte - nicht mehr und nicht weniger."
"Es fragt sich nur", sagte Alice, "ob man Wörter einfach etwas anderes heißen kann."
"Es fragt sich nur", sagte Goggelmoggel, "wer der Stärkere ist, weiter nichts."
(aus: Fritjof Haft, Juristische Rhetorik 1990, S.7, mit Verweis auf Lewis Carrol, Alice hinter den Spiegeln).
Die Frage, was Gerechtigkeit ist, bleibt natürlich unbeantwortet ...
O`Hara, Dienstag, 25. November 2008, 11:00 Uhr
Ach Joe.... Du wirst schon alles so wenden, wie es nötig zu sein scheint...´Und am Ende hilft ja immer noch die mentale Mutation zum Hulk dieser Welt.
Ein interessierter Leser, Dienstag, 25. November 2008, 11:28 Uhr
Sehr fundierte, hochaktuelle und vor allem hochintelektuelle Texte. Für meinen Geschmack nur etwas zu kurz gehalten.
Hilde Benjamin, Dienstag, 25. November 2008, 14:11 Uhr
Stimmt. Mit der Todesstrafe wäre es viel einfacher. Da gäbe es nicht so ein hin und her...
Thomas Seibert, Dienstag, 25. November 2008, 16:03 Uhr
Klar zeigt Klar keinerlei Reue! Warum auch? Der ist eben authentisch, ein Antiimperialist durch und durch.
Und während der Christian 26 Jahre lang der Verschwendung dargeboten wurde dafür, dass er und die Seinen den faschistoiden Schweinestaat - erfolgreich - bekämpft haben, laufen Figuren wie Ackermann, Koch und v.a.m. frei herum ...
Schoko, Dienstag, 25. November 2008, 16:47 Uhr
RICHTERLICHE Unabhängigkeit finde ich ja ganz gut, aber die generelle Unabhängigkeit unserer Justiz vom Volke sehe ich mit sehr viel Verdruss. Ich finde, man muss die Dinge auch beim Namen nennen und wenn jemand der Meinung ist, dass "lebenslänglich" nur 25 Jahre dauern darf, dann soll man halt auch nur zu 25 Jahren verurteilen. Im übrigen wehre ich mich dagegen, dass mir ein Bundesverfassungsgericht sagt, was ich zu denken habe - wenn eine Mehrheit im Volk der Meinung ist, dass man jemanden eben doch für den Rest des Lebens hinter Gitter bringen soll, dann ist DAS eben die Norm, die sich unsere Gesellschaft gibt. In diesem Sinne fordere ich für derart wichtige Fragen Volksabstimmungen - kann ja ruhig eine satte Mehrheit gefordert sein, ob wir beispielsweise Lebenslänglich haben möchten, aber wenn sich 2/3 der Leute dafür aussprächen, dann wäre es eben so und dann müsste sich auch ein oberstes Gericht daran halten.
WIR SIND DAS VOLK!
O�Hara, Dienstag, 25. November 2008, 17:34 Uhr
Das Thema überfordert das Forum. Ich respektiere das "Volk" und erkenne, dass die parlamentarische Demokratie und die Delegation von Macht an Parlamente, Behörden und Gerichte nicht immer gleich gut bei allen ankommt. Was meinst Du denn, lieber Schoko, wie viele Volksabstimmungen man in einem Jahr packt? Das lässt sich so nicht machen. Unser Volk hat sich über sein Parlament eine Verfassung (incl. BVerfG und indisponibler Menschenwürde etc.) gegeben und das GG gilt halt für alle. Auch für den C. Klar.
Schoko, Dienstag, 25. November 2008, 19:29 Uhr
Stimme ich voll zu, lieber Harald, wenn das Gesetz so ist, dann gilt es für alle. Nur: warum heisst es "lebenslänglich", wenn nur 25 Jahre gemeint werden - dann nennt es bitte auch 25 Jahre. Irgendwo war aber bestimmt mal wirklich "lebenslänglich" gemeint gewesen, oder woher kommt die Bezeichnung? Und zur Frage der Volksabstimmungen: zu einigen wichtigen Eckpunkten sollte man wirklich mal alle befragen, finde ich. Oder zumindest im Parlament Abstimmungen durchführen, in denen es keinen Fraktionszwang o.ä. gibt.
ww, Dienstag, 25. November 2008, 19:37 Uhr
Schoko, da bin ich voll bei dir.
die Schweizer schaffen das doch auch. siehe z.B. http://www.statistik-bs.ch/themen/17/abstimmung
3-4mal im Jahr könnten ein paar Punkte schon dem Volk zur Wahl vorgelegt werden. Überforderung sehe ich hier nur bei Verwaltung (und Justiz?)
Schoko, Mittwoch, 26. November 2008, 07:16 Uhr
bei den Verwaltungsgerichten ...
O�Hara, Mittwoch, 26. November 2008, 09:38 Uhr
Ich weiß, Ihr Herrenwanderer, es fehlt an Zeit (oder gar an Bereitschaft?), mal das Urteil des BVerfG zu lesen (Link weiter oben, zwischen den fundierten Beiträgen von "Im Namen des Volkes" und "E.T."). Da steht so ziemlich alles über die Genesis der "lebenslangen Freiheitsstrafe" und vieles mehr. Und es ist recht gut verständlich. Vielleicht hilft das bei Euren Gedanken und erweitert den bestehen juristischen und emotionalen Background.
Schoko, der Verdrossene, Mittwoch, 26. November 2008, 11:47 Uhr
Werde mir den Link mal am Wochenende zu Gemüte führen. Gebe aber zur Entstehung unseres Staates zu bedenken: unter dem Eindruck eines furchtbaren Krieges und eine verbrecherischen Vor-Regimes gaben sich unsere Vorfahren eine Verfassung. Frage ist nun: müssen alle Nachfolgegenerationen bis zum Ende der Menschheit genauso denken, oder ist es möglich, solch einen gemeinsamen Wertekanon eventuell ab und an mal an neue Verhältnisse anzupassen? Nix gegen Euch Richter, aber sollen das die einzigen sein, die darüber entscheiden, was ich an Wertvorstellungen zu haben habe?
O�Hara, Mittwoch, 26. November 2008, 12:59 Uhr
Der Wertekanon wird doch gerade immer wieder an die Verhältnisse angepasst - zunächst durch den Gesetzgeber und auch durch solche Entscheidungen wie Deine Wochenendlektüre!