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Mittwoch, 03. Dezember 2008, 04:40 Uhr

Deutsch gutt?

Der unermüdliche KalenderMaster hat uns zum 3.12. um 00:01 h mit Celine Dion beglückt (siehe unten).
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Doch bei aller Freude über "Tittes täglich treffliche Türchen": Was könnte die Nation und die Herrenwanderer mehr bewegen, als der gestrige Vorschlag der CDU für eine Ergänzung von Art. 22 GG. Seit 1949 regelte diese Norm nur die Bundesfarben schwarz-rot-gold. Von den Herrenwanderern unbemerkt wurde im September 2006 die Hauptstadtfrage zugunsten von Berlin geklärt. Der neue Vorschlag lautet nun: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.".

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Andere Verfassungen kennen entsprechende Regelungen als Selbstverständlichkeit. In Finnland sind finnisch und schwedisch als Staatssprachen geregelt; die 3 Varianten in der Schweiz sind bekannt. Selbst Liechtenstein bekennt sich zum sprachlichen Deutschtum. Die Amerikaner haben "English" manifestiert, In Indien sind neben Hindi und Englisch 21 (!) Sprachen in der Verfassung anerkannt und Art. 3 der Verfassung der Türkei schreibt - na was wohl - (nur) türkisch vor. Die Türkische Gemeinde in der BRD "erahnt dagegen nichts Gutes" und meint, dass vorhandene Ängste gegenüber Migranten geschürt würden. Vielleicht kommt für diese Mitbürger die Verfassungsänderung zu früh. In einigen Jahren könnte man mit Blick auf demographische Tendenzen vielleicht "deutsch und türkisch" gemeinsam aufnehmen... Übrigens: Schon die Weimarer Verfassung schützte in Art. 113 die "fremdsprachigen Volksteile des Reiches" im Gebrauch ihrer Muttersprache.

Was sagt Ihr dazu?

Kommentare:

TTTT, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 07:32 Uhr

Ich bin der Meinung, dass im Gesetz „Herrenwanderisch“ als Landessprache definiert werden müsste. Man kann sich damit prächtig verständigen!

 

Spion, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 12:19 Uhr

Ich finde im Forum wird viel zu wenig diskutiert und geschrieben. Die Beiträge müßten länger und differenzierter sein ....... und viel viel viel mehr davon.

 

Joe, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 14:20 Uhr

Mal wieder typisch deutsch, um eine solche Selbstverständlichkeit und Banalität soviel Aufhebens zu machen.

Was, bitte sehr, soll denn sonst die Sprache der BRD sein? Türkisch? Griechisch? Die Zahl der Beispiele ließe sich endlos fortsetzen.

Und wenn nun -rein deklaratorisch - eine entsprechende Regelung im Grundgesetz aufgenommen würde, wenn juckt das wirklich?

Bin ich froh, daß jedenfalls in § 184 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) (wohl bereits seit 1877) normiert ist:

Die Gerichtssprache ist deutsch.

 

Webby, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 15:04 Uhr

Joe, was, bitte sehr, soll denn sonst die Gerichtssprache sein? Türkisch? Griechisch? Die Zahl der Beispiele ließe sich endlos fortsetzen.

 

O�Hara, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 17:34 Uhr

@Spion: Schön, dass es so aktive Spione gibt.
@Joe: Dass Dich unsere Verfassung nicht juckt, stimmt nachdenklich. Das mit der deutschen Sprache ist schon von Bedeutung - gerne wieder an einem Abend ausführlicher. Im Forum werden ja die Buchstaben von dem Spion gezählt. Deinen § 184 GVG musst Du schon komplett zitieren: Die Minderheit der Sorben (ca. 30.000) darf nach Satz 2 in ihren Heimatkreisen vor Gericht sorbisch zu sprechen. Bin gespannt, wann für die ca. 1,8 Mio. Türken und die restlichen 4,9 Mio. Ausländer entsprechende Regelunggen reklamiert werden...

 

Joe, Mittwoch, 03. Dezember 2008, 20:48 Uhr

@O'Hara: Ich freu mich für die Sorben, ganz ehrlich.

Und plädiere dafür, daß wir eine entsprechende Regelung mit in die Verfassung aufnehmen.

Kannst ja mal eine Doktorarbeit über dieses Thema schreiben.

Dass mich unsere Verfassung nicht juckt, ist unsachlich und entspringt mal wieder einzig und allein Deiner Rabulistik; selbige ist es, die mich nachdenklich stimmt.

Ich bin der Überzeugung, dass es derzeit wahrlich wichtigere Probleme gibt, als die Diskussion darüber, ob der Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" ins Grundgesetz aufgenommen wird, oder nicht.

Wie wär's denn beispielsweise mal mit dem Thema "Patientenverfügung"? Lass doch dazu mal was Profundes ab.

 
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