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Mittwoch, 04. März 2009, 07:33 Uhr

Turbo-Gerechtigkeit für Althaus

Die Hauptverhandlung dauerte nur eine Stunde, das Gericht machte kurzen Prozess mit Dieter Althaus: Im Eilverfahren wurde der Ministerpräsident des Bundeslandes Thüringen in Österreich zu 33.300 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er 5.000 Euro Schmerzensgeld für den Ehemann der durch ihn„fahrlässig getöteten“ Skiläuferin entrichten – und ist nach deutschem Recht nicht vorbestraft. Die CDU begrüßte das schnelle Verfahren.

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Was lernen wir daraus?:
1. Gerichte können in Ausnahmefällen auch sehr schnell urteilen, zumindest in Österreich. Eine gewissenhafte Prüfung der Sachlage ist dennoch möglich.
2. Ministerpräsidenten sind Bürger wie wir alle.
3. Politiker kleben nicht an ihren Ämtern.
4. Fahrlässig getötete Skiläufer sind 5.000 Euro wert.

Kommentare:

O�Hara, Mittwoch, 04. März 2009, 15:25 Uhr

1. Ja - in Ausnahmefällen.
2. Ja - nur gleicher.
3. Ja, doch - das Volk kann ja bei der Wahl entscheiden. Ist doch fair?!
4. Das greift zu kurz. Die 5.000,- sind (nur) das Schmerzensgeld aus dem Strafurteil. Es können weitere Ansprüche bei einem Zivilgericht geltend gemacht (oder halt freiwillig bezahlt) werden. Der angerichtete Schaden (Ausbildung der Kinder, Unterhalt, etc.) ist zusätzlich zu bezahlen. Da kommt was zusammen (> 100.000). Natürlich zahlt sowas ggf. auch eine Versicherung (nicht nur für Ministerpräsidenten). Das mit den "nur 5.000,- wert" ist also noch nicht das Ende vom Lied. Nur schreibt das halt keiner in der Zeitung.

Ansonsten kann ich mit dem WebMaster fühlen: Ein Wertesystem, wenn wir je ein verlässliches hätten haben sollen, gerät langsam aber sicher aus den Fugen.

 

Bushido, Mittwoch, 04. März 2009, 15:58 Uhr

Jeder Mensch ist ein Individuum und unterscheidet sich vom nächsten. Daher wird es auch in Zukunft, unabhängig von den Regeln einer sozialen Gemeinschaft, unterschiedliche Positionen für die Menschen einer solchen Gemeinschaft geben. Ein Ministerpräsident kann und muß nach meiner Meinung vor Gericht innerhalb bestimmter Grenzen anders behandelt werden.
Zu 4. frage ich mich wie hoch der Preis für ein Menschenleben sein sollte?

 

Joe, Mittwoch, 04. März 2009, 16:59 Uhr

Ich sitze am Straßenrand und lächele.
(Ihr erinnert Euch?)

Was sonst noch gäbe es über solche Dinge zu sagen? - O'Hara fasziniert mich in diesem Punkt immer wieder ;-)

 

O�Hara, Mittwoch, 04. März 2009, 22:10 Uhr

Für unseren am Wegesrand lächelnden Ersatz-Mönch freue ich mich, dass er auch auf seiner gegenwärtig wieder mal erreichten Wolke bisweilen Kraft und Muße verpürt, trotz der dort verspürten und mitteilenswerten Überlegenheit gegenüber allem "nicht-wolkigen" gegen den gar nicht so lustigen Unrechtsstaat etwa in Gebührenstreitigkeiten vorgehen. Schon manchmal h-ulkig. Faszination as well. Du bist o.k., ich bin o.k.

Zur Preisbildung in Sachen "Leben" noch ein Schmankerl für den nachdenklichen Bushido: Der uns umgebende "Unrechtsstaat" hat im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz den für die Berechnung der Anwaltshonorare maßgebenden Gegenstandswert in Asylverfahren (hier geht es ja um das "Leben" der Mandanten) für den ersten Kläger auf 3.000,- € und für jeden weiteren auf 900,- € festgesetzt. Der "Wert" einer 4-köpfigen Familie beträgt demnach 5.700,- €. Für "Daisy" gibt es nix.

 

Webby, Donnerstag, 05. März 2009, 07:28 Uhr

Ein Volksvertreter kann und muß nach meiner Meinung vor Gericht innerhalb bestimmter Grenzen anders behandelt werden als das Volk. Der Wert einer lebenden Familie ist niedriger als der einer toten. Der Papst ist Atheist. Nachts scheint die Sonne.

 
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