[ zur�ck ]
Dienstag, 01. Dezember 2009, 11:23 Uhr
Advent ist wieder in guter Verfassung
Die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit gaben die Richter einer Klage der Kirchen teilweise statt.
![[image]](weblog_media/image932.jpg)
Das Verfassungsgericht stellt den Menschen vor das Profitinteresse. Sonn- und Feiertage seien als„Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt, urteilten die Richter am Dienstag und gaben damit den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche statt. Die bisherige Regelung soll aber übergangsweise noch bis zum Jahresende in Kraft bleiben. Und schon jetzt prüfen Gegner des Urteils, ob an den Sonntagen der Adventszeit 2010 Sonderverkaufsaktionen in Minaretten stattfinden können.
Kommentare:
Schoko, Dienstag, 01. Dezember 2009, 12:45 Uhr
Vielleicht den Verkauf von Karikaturen ...
Di`Dudel d�, Dienstag, 01. Dezember 2009, 15:23 Uhr
Ein Minarett ist doch ganz nett
J�ustitiar der Weihnachtsmarktbeschicker, Dienstag, 01. Dezember 2009, 16:17 Uhr
Das haben wir ja prima hingekriegt... Die Geschäfte bleiben zu und "wir" machen ganz offiziell und im Schutz der Verfassung den weihnachtlichen Reibach. Das muss den Muslimen erstmal einfallen: Lebkuchen schon im September und 4 Wochen Umsatz in den Innenstädten. Und die Leute sind noch glücklich dabei...