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Donnerstag, 21. Januar 2010, 07:11 Uhr

Ein Gesetz für e.on

In Datteln steht ein Kühlturm, das Kesselhaus befindet sich im Rohbau. Doch der von der Stadt Datteln für den Energiekonzern e.on erstellte Bebauungsplan wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster für ungültig erklärt, Revision in diesem Fall sogar gerichtlich ausgeschlossen. e.on klagt dagegen. Mehr als eine Milliarde Euro hat der Konzern schon investiert. Falls die Klage erfolglos bleibt, muss der gesamte Bau abgerissen werden.

Doch auf der Baustelle herrscht trotzdem reger Betrieb. Denn e.on hofft, dass die Rechtsprobleme nachträglich„geheilt“ werden. Der Rechtsstreit begann schon vor Baubeginn. Der Konzern baute trotzdem. Als das Gericht den Klägern im vergangenen September recht gab, geschah dies nicht wegen Kleinigkeiten: Das Urteil nennt Dutzende Ungesetzlichkeiten. Doch jetzt kommt NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, der zusammen mit e.on Vorstandschef Wulf Bernotat den Grundstein legte, dem Konzern zu Hilfe. Seine Landesregierung verändert derzeit die gesetzlichen Grundlagen so, dass ein neuer Bebauungsplan bessere Chancen hat, vor Gericht zu bestehen.

Im Landesentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen forderte der Klimaschutzparagraf 26 bis kurz vor Weihnachten noch Vorrang für heimische und vor allem regenerative Energien. Dann wurde er mit der Landtagsmehrheit von CDU und FDP ersatzlos gestrichen. Außerdem steigert der Neubau die Menge an Kohlestrom samt C02-Ausstoß. Zum Ausgleich soll nur ein viel kleineres Altkraftwerk abgeschaltet werden. Es drohen Überkapazitäten an Kohlestrom und wachsender Klimaschaden - nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Denn in Deutschland sind viel mehr neue Kohlekraftwerke in Bau und Planung als Altanlagen abgeschaltet werden sollen. Alle laufenden Neubauprojekte zusammen erzeugen so viel Strom wie zwanzig Atomkraftwerke. Das führt zu mehr Kohlestrom als das Land braucht und einem wachsenden CO2-Ausstoß. Die meisten Neubaukraftwerke sind in NRW geplant.

Kommentare:

Ex M-B�ro Ex�perte, Donnerstag, 21. Januar 2010, 11:58 Uhr

Wir sind das Volk! Die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie gelten auch in NRW. Natürlich ist es ein Gesetz "pro e.on", aber wenn es der Landtag mit seinen (von Zuwendungen der Energiewirtschaft stets unabhängigen) Abgeordneten beschließt, dann ist es eben so.

 

Webby, Donnerstag, 21. Januar 2010, 12:37 Uhr

Wie war das mit der Gewaltenteilung? Offenbar ein Auslaufmodell; die CompactCassette hat ja auch ausgedient ...

 

Pro�fessionell, Donnerstag, 21. Januar 2010, 13:04 Uhr

Kleiner Kurs gefällig? Der Landtag (1. Gewalt) macht ein neues Gesetz (pro e.on), die Verwaltung (2. Gewalt) macht einen neue Entscheidung (pro e.on), und die 3. Gewalt (Justiz macht nix (mehr)...

 
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