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Sonntag, 14. März 2010, 19:53 Uhr
Thunder and lighting
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Ja, da soll doch der Blitz neischloagen: Jetzt versucht man auch noch den Papst zu beschädigen, als dass er es gewußt haben soll, dass 3.000 Mißbrauchsfälle zu vermelden waren. Wo es doch eine ganz klare Regelung gibt, dass die Kirche in nachgewiesenen Mißbrauchsfällen dem mutmaßlichen Täter den Austritt und den Verzicht auf das innengehabte Amt nahelegt und "gegebenenfalls" die staatlichen Behörden (Staatsanwaltschaft) informiert. "Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". So lautet § 258 Abs. 1 StGB. Eigentlich ein Skandal, dass die kath. Kirche eine klare Regelung zur aktiven Strafvereitelung erlassen hat. Aber es geht ja noch weiter. § 258 Abs. 5: "Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft wird." Das passt gut für die, die unter einer Decke steck(t)en. Und zu guter letzt Abs. 6: "Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei." So ein Glück. Denn sind wir nicht alle Brüder und Schwestern auf dieser Welt?
Kommentare:
P�ater Noster (Gro�inquisitor), Montag, 15. März 2010, 04:34 Uhr
"Wir tun was wir können, stoßen aber - z.B. bei den Regensburger Domspatzen - auf eine Mauer des Schweigens. Bis die Posaunen von Jericho diesselbe aufbrechen werden, muss es in kleinen Schritten vorwärts gehen. Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach."
Bene Dick 16", Montag, 15. März 2010, 04:36 Uhr
"Keiner meiner Kameraden hat etwas damit zu tun!"
BILD, Montag, 15. März 2010, 09:16 Uhr
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