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Samstag, 10. April 2010, 17:44 Uhr

Nie mehr nach Mazedonien?

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Arbeitsdruck pur! Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erwägt ein Gesetz, wonach Bürgern und Unternehmen Schadenersatz für überlange Gerichtsverfahren (gedacht ist an 100 Euro pro Monat) gezahlt werden soll. Zuvor muss gegen den Richter allerdings eine so genannte Verzögerungsrüge ausgesprochen worden sein. "Quek!" so die erste spontane Betroffenheits-Reaktion aus einem hessischen Verwaltungsgericht. "Meinen die etwa mich? Speyer, Mazedonien, Montenegro? Und Rumänien steht vor der Tür.". Mobbing statt Mediation. "Bei mir gibt es keine Verzögerungen. Ich beginne ausgeschlafen, arbeite konzentriert, bin immer pünktlich fertig und fahr dann heim", ist eine der gängigen Einlassungen aus anderen Gerichten. Spannend wird es - wie so oft - tatsächlich bei der Ausführung des Gesetzes. Wer überprüft die Verzögerung? Auch wieder Richter. Und wenn die dafür zu lange brauchen? A never ending story. Was sind Kriterien für eine Verzögerung? Keiner hat (laut BVerfG) Anspruch auf einen sachkundigen Richter (habt ihr das eigentlich schon gewußt?)! D.h., wenn man Pech hat und an einen sorgfältig arbeitenden Trödler gerät, der sich beredt erklären kann, wird es - so wie schon immer - nix mit den 100 Euro. Und dann: 100 Euro Schadensersatz, wenn durch eine nachgewiesene echte Verzögerung ein Schaden von 1.000 Euro entstanden ist? Das reicht doch nicht. Ich meine, der Schuss wird nach hinten los gehen (oder gar nicht). Reiner Aktionismus wegen des prozentualen Niedergangs der Liberalen. Guido, der Gesetzeszweck (NRW...).

Kommentare:

Joe, Samstag, 10. April 2010, 18:52 Uhr

Zum Thema Verzögerung bei Gerichtsverfahren hätte ich mit Blick auf meine Kollegin B. einiges beizusteuern ("...sehe mich außerstande, bei dieser Hitze in meinem Dienstzimmer eine Entscheidung abzusetzen. Neuer Termin in drei Monaten ...").

Grundsätzlich bin ich jedoch der Überzeugung, daß die Ministerin mit dem wohlklingenden Doppelnamen keine Ahnung hat, wovon sie redet. Weitere Ausführungen meinerseits hierzu würden jedoch eindeutig diese Seite sprengen.

 

S�peed Judge, Samstag, 10. April 2010, 19:11 Uhr

Na, wenn das mit der "Hitze" (bitte ausschließen: Wallung in den Wechseljahren?) mal dokumentiert würde, wären schon mal die ersten 100 Euro in dier Klassenkasse fällig. Rein symbolisch wenigstens. Kannst Du ihr ja mal stecken, der "Schnecke (sic!)".

 

Dubai-Daum, Sonntag, 11. April 2010, 07:58 Uhr

Wenn ich für einen Klienten beim AG Ffm./Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung im Eilverfahren angeregt habe, dann kann ich erfahrungsgemäß mit einer Entscheidung in ca. zwei bis drei Wochen rechnen! Das verstehen die dann unter z---e---i---t---n---a---h !!!

Bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt, Strafvollstreckung, gibt es indes eine Rechtspflegerin, die nicht nur sehr kooperativ ist, sondern die auch immer wieder ´mal bereit ist, keinen Aufschub gestattende Angelegenheiten auf dem "kleinen Dienstweg" zu regeln!

 

O�Hara, Sonntag, 11. April 2010, 10:22 Uhr

Lieber "lean decision" D.D.: Kann es sein, dass da mal ein bisschen rechtliches Gehör zu gewähren ist (Joe: Bitte um Kommentar!)? Klar, dass Du Deine Anregung schon abschließend geprüft und für gut befunden hast. Ich bin aber für Fälle einer "Entmündigung" eher froh, dass es nicht in einem Tag geht. Da sollten der Betroffene und seine Angehörigen ggf. noch mal eine Chance haben, sich zu äußern, oder? Das kann dann (mit Postlaufzeiten und Einschaltung eines RA) halt auch mal zwei Wochen dauern. Oder seh ich das falsch?

 

Joe, Sonntag, 11. April 2010, 10:54 Uhr

Tja, lieber Herr Kollege Verwaltungsrichter, wie immer, wenn man in's Detail geht, liegen die Dinge ein bißchen vielschichtiger, und letztendlich gibt es nur die für alle Fälle passende Juristenantwort: Es kommt darauf an.

Wenn ich z.B. vom KH Seligenstadt eine Anregung für eine Betreuung bekomme für einen Patienten, der im (künstlichen) Koma liegt, eilt die Sache schon ein bißchen, und 2-3 Wochen sind da schon ein wenig lang und wohl nicht mehr als zeitnah zu bezeichnen.

Andererseits muß ich ja - hoch lebe das rechtliche Gehör - grundsätzlich vorher anhören, oder mir zumindest einen eigenen Einruck verschaffen. Ob ich dies noch zeitnah schaffe, wenn ich beispielsweise die mal wieder krankheitbedingt abwesende Kollegin vertreten muß, und das AG Seligenstadt möglicherweise aus Kosteneinsparungsgründen nach Offenbach verlagert wurde, weiß ich nicht. Ultra posse nemo obligatur. Dann dauert es eben die 3 Wochen.

Das Betreuungsgesetz gibt es jetzt seit 18 Jahren, trotzdem haben viele "Bürger" noch immer nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich rechtzeitig u für den Fall der Fälle mit einer Vorsorge-Vollmacht abzusichern.

Der Hitze bedingte Ausfall der Kollegin wurde übrigens von ihr selbst dokumentiert. Zeige ich Dir in Kürze.

 

R�ealityMaster, Sonntag, 11. April 2010, 12:45 Uhr

SInd die Klienten von D.D. auch im (künstlichen) Koma? Wahrscheinlich bei ihrer Rückkehr von der Costa Brava ;-)

 

Schoko, Sonntag, 11. April 2010, 13:48 Uhr

Köstlich, Deine Einlassung, lieber König! Und meine Einlassung jetzt trägt - sorry - nix zum Thema bei, aber ganz privat unter uns Herrenwanderern: mir fällt auf, dass Du bei Deinen Ausführungen staatsmännisch-wortgewandt das "Für" verteidigst, während Du in der gelebten Wirklichkeit ja doch eher pragmatisch und ergebnisorientiert i.S. einer möglichst schnellen Entscheidung der Dinge agierst: Dr.J'ekyll und Mr.O'Hyde ...

 

O�Hara, Montag, 12. April 2010, 07:47 Uhr

Klar versuche ich, schnell und pragmatisch zu sein, aber ich muss die gesetzlichen Anforderungen einhalten. "Fast Justice" ist auch Justice, aber eben nur "fast". Das rechtliche Gehör z. B. steht (zwar ziemlich hinten... bei der 3. Gewalt eben (Art. 92 ff., Art 103 Abs. 1 GG aber) immerhin in unserem Grundgesetz. Wenn Du das erste "schnelle" Gerichtsurteil in Deiner eigenen Angelegenheit in den Händen hältst, in dem der "Erledigungsdruck" für den Richter größer war als die Notwendigkeit, sorgfältig und ausgewogen zu entscheiden, sprechen wir uns. Im Übrigen: Wieviele linke Beine (statt der "rechten") sind denn in deutschen Klinken schon amputiert worden? Wir haben doch überall das gleiche Problem: Augenmaß und den Weg der Mitte. Das geht aus meiner Sicht zunehmend verloren. Und führt zu Pauschalurteilen gegen Juristen, Beamte, Ärzte, etc. Joe hat - wie so oft ;-) - recht: Es kommt darauf an.

 

Geheimrat F, Dienstag, 13. April 2010, 06:07 Uhr

Kann mich dem letzten Kommentar nur anschließen. Augenmaß und den Weg der Mitte. Davon sind wir nach meinem Eindruck in den letzten 2 Jahrzehnten zunehmend abgekommen.

 
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