[ zur�ck ]
Sonntag, 09. Mai 2010, 17:43 Uhr
NRW - das tut weh
.
Die Frage nach dem kürzlich präsentierten V10 Quad Turbo hat sich in NRW offenkundig kaum gestellt. Das Land ist wohl noch nicht soweit wie manch einer in Dubai. Spätrömische Anwandlungen, in der Argumentation bisweilen recht Hartz, fier "Leistung muss sich wieder lohnen" - das waren die topoi der Liberalen in Berlin. Sie strahlten aus auf das bevölkerungsreichste Bundesland der Republik und auf eines der wenigen, in denen Ministerpräsidenten nicht nur käuflich, sondern auch zu mieten sind ("Rent a Rüttgers"). Den Rest besorgten die Griechen. Das strahlende Lächeln des Ministers des Äußersten ist der gebotenen Nüchternheit gewichen. Rüttgers, von seinem Seitenhieb auf Rumänien weiter angeschlagen, sieht ähnlich aus. Grundlos siegestrunken die SPD, die ebenfalls verloren hat, es aber mit den GRÜNEN schaffen könnte (19:51 h). Sogar die regierungsunfähigen Linken haben nach Hessen und dem Saarland ein weiteres West-Landesparlament erorbert. Immerhin kann man mit der Wahlbeteiligung zufrieden sein. Gut die Hälfte hat mitgemacht. Das ist echte Demokratie. Was denken die Herrenwanderer über die Zukunft an Rhein und Ruhr und auch in Berlin?
Kommentare:
Dubai-Daum, Montag, 17. Mai 2010, 05:46 Uhr
@ O´Hara: Formal-juristisch betrachtet hast Du recht/Recht (ist mir als Nichtjurist auch klar). Als ausgebildeter Jurist kannst Du dbzgl. natürlich vortrefflich analysieren und argumentieren ...
Aber: Ungeachtet seiner Amtspflichten, des schriftlich fixierten "Rechts" und der Gefahr, wenn man sich mit bestimmten Leuten auf gewisse Absprachen einlässt (s. Barschel) ... stand/steht Kohl zu seinem gegebenen (Ehren-)Wort! Er hielt dem enormen Druck, der seinerzeit auf ihn ausgeübt worden ist, stand! Und das macht ihn zum Ehrenmann!!
P.S. I: Zwei Dinge machen einen Mann aus: Sein Wort (das er stets halten sollte) und seine Eier (die er überallhin mitnehmen sollte!!!
P.S. II: Für "Nachhilfeunterricht" in Sachen Demokratie bin ich empfänglich. Ein Tag, an dem ich etwas gelernt habe, ist ein wertvoller Tag!
O�Hara, Montag, 17. Mai 2010, 07:46 Uhr
Lieber Jürgen, Kohl hat seine Verdienste für die Republik - keine Frage. Er hat aber gegen das von ihm selbst unterzeichnete (!) Gesetz zur Parteienfinanzierung die Namen von Spendern nicht genannt. Was ist denn seine Unterschrift unter einem Gesetz? Etwa kein (Ehren)Wort? Natürlich war es das - und zwar dem deutschen Volk gegenüber. Kohl war als Kanzler Teil eines Verfassungsorgans und hat das Gesetz mit unterschrieben und dann gegen das Gesetz sein "Ehren"wort gegeben. Das geht nicht. Man(n) sollte eben sparsam sein mit seinem Ehrenwort und sich überlegen, was man zusagen darf. Es war aus meiner Sicht überhaupt kein Ehrenwort, sondern kalkuliertes Risiko, weil er davon ausgehen konnte, dass es wegen seines Schweigens keine rechtlichen und auch keine wirtschaftlichen (Rückzahlungen!) Konsequenzen geben würde. Soviel "juristisches" Denken braucht man da gar nicht. Ich bin auch immer bereit zu lernen, aber Deine kleine Unterrichtseinheit zu dem sog. "Ehrenmann Kohl" hat mich nicht überzeugt.
Dubai-Daum, Sonntag, 23. Mai 2010, 11:48 Uhr
Lieber Harald,
zunächst besten Dank für Deine Rückmeldung und Erläuterung der Hintergründe zu diesem Thema.
Kohl hat sich in seiner Funktion als Bundeskanzler unstrittig widerrechtlich verhalten, als er - gegen die Bestimmungen des von ihm unterzeichneten Gesetzes zur Parteienfinanzierung - die Namen der Spender nicht genannt hat.
Jedoch lässt sich m. E. der Akt der Unterzeichnung eines Gesetzes in der Funktion als Bundeskanzler nicht gleichsetzen mit dem Geben des Ehrenworts als Person gegenüber dem nicht näher bestimmbaren Abstraktum "deutsches Volk". Außerdem hat Kohl mit seiner Unterschrift unter das o. g. Gesetz niemandem sein Ehrenwort gegeben, eben dieses auch jederzeit und in all seinen Details als Verhaltensnorm zu betrachten.
Der, der seinerzeit als Bundeskanzler das StVG durch Unterzeichnung mit verabschiedet hat, hat ja auch nicht sein Ehrenwort gebrochen, nur weil er als Führer eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hat (= Verstoß gegen § 3 StVO i. V. mit § 24 StVG). Er hat sich "lediglich" in seiner exponierten Stellung als schlechtes Vorbild erwiesen!
Im Übrigen ist mein Beitrag vom 17.05.10 nicht als "Unterrichtseinheit" zu betrachten, sondern doch eher als Darlegung meines Standpunktes zu diesem Thema.
O�Hara, Sonntag, 23. Mai 2010, 15:22 Uhr
Du magst es drehen und wenden, wie Du willst - für ein "Ehrenwort" ist hier nach meiner Überzeugung (Du kannst ja gerne eine andere haben) kein Raum. Wenn ein Bundeskanzler zu schnell fährt (StVG...), verstößt er - wie Du richtig festgestellt hast - gegen eine Regel (Gesetz); wenn er seine Partei auf eine verbotene Weise finanziert, gilt das gleiche. Dies wird durch ein "Ehrenwort" nicht gerechtfertigt (genau das aber soll erreicht werden!), wieder gut gemacht oder ähnliches. Du selbst ruderst ja auch zurück - vom Ehrenwort zum "lediglich schlechten Vorbild". Kohl hat sich unrecht verhalten, fertig.