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Donnerstag, 16. September 2010, 15:55 Uhr

Wie würden Sie entscheiden?

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Das Rechtsgefühl der Herrenwanderer ist gefragt: Darf dieser freundliche Migrationshintergrund-Gastwirt mit ausgezeichneter und bereits völlig unbefangen getesteter ethnischer Gastronomie (ital. Küche) zusätzlich zu seinen nach 1. Prozess realisierten 18 Innenplätzen in einer Reihenendhaus-Pizzeria noch weitere 12 Außenplätze im gesamten Vorgartenbereich direkt an der Grenze zum etwas vorspringenden Nachbar-Reihenhaus (vgl. Bild) tägl. außer SO bis 22.00 Uhr bewirtschaften? Small-Talk, Handy und Zigarettenrauch incl. Nur ein Ortstermin mit Herrenwanderern als "sachverständige Zeugen" kann helfen. Die notwendigen Auslagen (Speisen, Getränke, Handy-Gebühren, 5 Zigaretten für Testraucher van B.) trägt der Verlierer des Prozesses. Besetzung des Gerichts: I’ch (hä, hä). Ladung folgt.

Kommentare:

Geheimrat F, Freitag, 17. September 2010, 10:49 Uhr

Wenn ich im Nachbarhaus wohnen würde wäre ich nicht begeistert über diese Situation. Wenn die Regelungen für dieses Wohngebiet das Betreiben einer Gastwirtschaft erlauben mpüsste ich mich damit abfinden und irgendwie arrangieren. Wenn ich den maßgeblichen Richter regelmäßig ii diesem Lokal sehen würde käme mir der Verdacht, daß zumindest Sympathien für den Betreiber, wenn nicht gar noch mehr dafür verantwortlich wären. Auch hier wäre ich nicht amused.

 

Webby, Freitag, 17. September 2010, 12:04 Uhr

Hey, Geriat F: mpüsstest nicht erst mal ii dieses Lokal gehen, um zu uuuurteilen?

;-)

Im Ernst: Ich seh's genauso. Das Restaurant ist schon vom Ansatz her falsch geplant - inmitten von Reihenhäusern. Auch ich würde gerne mehr über die Umstände erfahren, wie es hier überhaupt jemals zu einer Betriebsgenehmigung kommen konnte.

 

Luigi, Freitag, 17. September 2010, 12:06 Uhr

Wo soll isch die nächste Ramazzotti-Lieferung hinschigge? Wieder Könischstädde?

 

O�Hara, Freitag, 17. September 2010, 12:07 Uhr

Gut gebrüllt, Geheimrat. Der maßgebliche Richter war dreimal in eineinhalb Jahren in der Pizzeria. 1 mal zum Ortstermin und 2 mal nach dem Urteil, als alle dachten, der Streit wäre zu Ende. Bezahlt habe ich natürlich auch verantwortlich selbst. Wenn es so einfache Regelungen für dieses Wohngebiet gäbe, wäre das Problem keines. Das baurechtliche "Gebot der Rücksichtnahme" ist immer im Einzelfall zu prüfen. Ich schlage vor, Ihr (Du, Titte, Joe, u.a.) geht mal in den nächsten Wochen dort essen (19 - 22 h) und erstattet Bericht. Am besten dann, wenn man noch draußen sitzen kann. Ohne mich natürlich (Diät).

 

H�ara Zotti, Freitag, 17. September 2010, 12:30 Uhr

Idioode, Luigi! Musse nixxe verraade! Dem Geheime Raade passe auf wie Luxxe, weil er wolle selbe drinke dene Ramazotti un die rode Weine für die schöne Fraue.

 

Joe, Freitag, 17. September 2010, 20:16 Uhr

Geschwafel.

Warnschuß auf Mouque, der Typ is ein Querulant.

Und was die anderen betrifft: wieso glauben eigentlich alle, bei Juristerei so profund mitreden zu können? Nehmen wir z.B. mal an, ich hätte einen Schmerzensgeldprozeß gegen einen Urologen zu entscheiden - würdet Ihr mich für befangen halten? Falls ja, wieso? Dann dürfte z.B. auch ein BMW fahrender Richter nicht mehr über Schadensersatzklagen gegen Audi-Fahrer entscheiden, etc., etc.

Und von wegen daß das Restaurant von Anfang an falsch geplant war inmitten von Reihenhäusern. Tatsache ist, daß die meisten der Anlieger nicht nur kein Problem mit der kleinen Gaststätte haben, sondern sich darüber freuen, solch eine gute Küche in unmittelbarer Nähe zu haben.

 

Vito Corleone, Freitag, 17. September 2010, 20:19 Uhr

Wir werden dem Mouque ein Angebot machen, daß er nicht ablehnen kann ...

 

ww, Freitag, 17. September 2010, 20:53 Uhr

@Joe - man muss nicht Jurist sein,um seine Meinung äußern zu dürfen. Auch Nicht-Juristen haben Rechtsgefühl - und danach wurde schließlich gefragt.

By the way: wenn die Nachbarn die Kneipe so toll finden, warum wird überhaupt ein Richter in dem Fall gebraucht?

 

O�Hara, Samstag, 18. September 2010, 08:14 Uhr

Für die Rechtsfreunde: Die Kneipe liegt mit 200 Reihenhäusern in einem "Allgemeinen Wohngebiet (WA)". Nach geltendem Baurecht sind in einem WA Gaststätten (aber auch z. B. ein EDEKA-Markt oder eine Tankstelle) grundsätzlich zulässig. Dass sich die WAe von 1960 (Inkrafttreten des entspr. Gesetzes) bis heute erheblich verändert haben, müssen die Gerichte nun in ihren Entscheidungen berücksichtigen. War die "Eckkneipe" noch wegen des größeren Miteinanders unverzichtbar ("Zum Dicken Walter"), so sieht das heute anders aus. Gepflegte Vorgärten, Carports, pp. Das plebiszitäre Miteinander gestaltet sich eher zurückhaltend. Man "fährt" eben zu "seinem" Italiener gerne auch mal ein paar Meter mehr. Und die WA von heute sind Refugien geforderter Ruhe.
Den "Jägerhof" (Horlache) mag man sich noch gerade vorstellen können, bei der "Rumpelkammer" wird es schon knapp. Wozu das Gebot der Rücksichtnahme in unserem Fall führen wird, weiß ich noch nicht (Meßwerte der Geräuschemissionen sind zu prüfen, TA-Lärm).

Zur Befangenheit: Es muss nur die "Besorgnis" der Befangenheit bestehen. Schon die Vermeidung des bösen Scheins gilt es zu vermeiden. Zu recht hat Bushido in liebevoller Zurückhaltung das nötige angemerkt. Wenn ich gewußt hätte, dass es noch Stress gibt, wäre ich natürlich nicht dort eingelaufen. Hier ist der zweimalige Besuch der Kneipe ohne das Hinzutreten weiterer Umstände zu bewerten. Das kann natürlich so oder so ausgehen, denn "vor Gericht und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand".

@Joe: Zu Deinem Prozeß mit dem Urologen: Deine Vergleiche hinken. Wenn der Urologe Blutsbruder ist, besteht (natürlich) die Besorgnis der Befangenheit. Auch bei einem nicht verblutsbrüdernden, langjährigen Leibarzt wärst Du wohl befangen; bei einem x-beliebigen Mediziner natürlich nicht. Auch das Autobeispiel überzeugt nur dann, wenn z. B. ein AUDI-Richter gegenüber einem OPEL-Kläger mitgeteilt hätte, dass OPEL Sch...rott-Autos baut, also ein besonderes Näheverhältnis belegt werden kann, das eine unbefangene Entscheidung nicht erwarten lässt.
Tatsächlich wurden schon Befangenheitsanträge in Mietprozessen gegen Richter gestellt, die Wohneigentum besaßen, weil man unterstellte, sie könnten nicht frei über Sorgen der Mieter entscheiden. Mangels weiterer Anhaltspunkte reicht (erfreulicher Weise) allein die Eigenheim-Theorie nicht aus. Spannend wird es, wenn die ersten Deutschen türkischer Herkunft als Richter über Kurden im Asylrecht entscheiden...

 

Webby, Samstag, 18. September 2010, 10:49 Uhr

@ Joe: Wie würde Deine Entscheidung ausfallen, wenn das Haus neben der Gaststätte die Röntgenstraße 9 wäre? Nur mal so Interesse halber gefragt ...

 

Joe, Sonntag, 19. September 2010, 17:23 Uhr

@Webby: das erklärt Dir sicherlich gerne Judge O'Hara. Der ist zu allen Themen immer sehr beredt, s.o.

 

Dr. jur. Anw�rter Webby, Sonntag, 19. September 2010, 18:36 Uhr

Lieber Joe, ich wusste gar nicht, dass Du jetzt schon einen Sprecher hast (der Dir ja manchmal auch zu beredt ist). Im Ernst jetzt: Frag' Dich doch mal, ob's Dir wirklich recht wäre, wenn Du nebendran wohnen würdest. Ich kann den Macker (=Mouque) schon verstehen, auch wenn der sich wahrscheinlich (weil er ein bisschen Ahnung von Juristerei hat) profilieren will. Es ist einfach eine Zumutung, wenn nebendran ständig Halli Galli ist. Was nichts damit zu tun hat, dass der Abend, den ich damals mit Dir in diesem Ristorante verbracht habe, ein sehr schöner war. Aber darum kann es ja jetzt - unter juristischen Gesichtspunkten - nicht gehen. Im Übrigen: Es sollte doch noch möglich sein, zumindest im Kreis der Herrenwanderer solch ein Thema auch kontrovers zu diskutieren, ohne dass sich der eine oder andere gleich beleidigt fühlt. Wir schaffen uns doch nicht ab, oder?

 

B.�Redt, Sonntag, 19. September 2010, 19:51 Uhr

@Webby: Das (ggf. treffliche) Beispiel mit der Roentgenstraße kann ich nicht be"urteilen", denn da wohnt mein alter Freund Joe - ich würde die seit 1968 bestehende, enge und spannende Verbindung zwischen uns den Prozeßparteien anzeigen (müssen); diese müssten dann einen Antrag auf Befangenheit stellen. Meine Kollegen würden diesem Antrag erfahrungsgemäß (zu Recht) stattgeben (selbst "in den Sack hauen" gilt nicht).

@Joe. Wo bleibt Deine Argumentationsfreude? Dein beredtes Schweigen zeigt mir, dass Dich meine Argumente zur Befangenheit (Urologe, Blutsbruder, Kfz) ggf. überzeugt haben könnten. I.Ü. erinnere ich mich noch sehr gut an unser gemeinsames Verlassen der o.g. Gaststätte vor einigen Monaten gegen 22.30 Uhr. Wir haben den netten Abend standesgemäß mit einem Gespräch auf dem Weg zum Auto (damals noch OPEL) in der üblichen Lautstärke ausklingen lassen (Thema: Blues Brothers u.a.) - Spätestens dann waren alle Nachbarn wieder wach ("hä, hä - pötsch!"; 1 Hulk u. 1 König = 125 db/A).

 

ww, Montag, 20. September 2010, 06:52 Uhr

Wo sind die Lemminge?

 

T�hem lemmings, Montag, 20. September 2010, 08:11 Uhr

We´ll be back soon!!

 
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