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Sonntag, 12. Dezember 2010, 21:09 Uhr

Bushido und Titte knapp am Tod vorbei

Es geschah am hellichten Tag – heute vormittag gegen 10 Uhr im Wiesbadener Stadtwald. Dort waren unsere beiden getreuen Freunde Bushido und Titte gemeinsam mit zwei Gleichgesinnten schnellen Schrittes unterwegs, um ihren wöchentlichen Waldlauf zu absolvieren. Da rief's aus dem Wald:„Meine Herren, was Sie da machen, ist ziemlich gefährlich. Hier läuft gerade eine Jagd!“ – Abrupt kroch der joggenden Truppe ein Schauer über den Rücken, zumal unmittelbar darauf mehrere Schüsse durch den Wald hallten. Flugs liefen Big F. und Anhang um ihr Leben, mit hängender Zunge verfolgt von der keuchenden Titte ... mit Glück manövrierte sich das Quartett noch lebend aus der Schusszone. Das Interessante und gleichzeitig Verstörende an diesem Erlebnis: Nirgendwo auf den Wegen fand sich ein Hinweis, dass scharf geschossen wurde.
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Deshalb die Frage an unsere Juristen: Kann man in Deutschland sonntagsmorgens um 10 Uhr nicht mehr gefahrlos durch den Wald laufen? Muss man um sein Leben fürchten, wenn man die Kapillaren vibrieren lassen will (auch ohne Enzian)? Sagt möglicherweise § 29 Abs. 7 HBO (es lag Schnee!) auch hierüber Näheres ? Wir harren der Abhandlungen, die da auf Staatskosten kommen werden ...

Kommentare:

W�aidmannsheil, Montag, 13. Dezember 2010, 07:59 Uhr

Bevor vertiefte Abhandlungen folgen, erlaube ich mir die Anmerkung, dass ihr "beim Lauf um Eure Leben" zumindest eine "super Zeit" erreicht haben dürftet.

 

W�aidmannsdank, Montag, 13. Dezember 2010, 08:41 Uhr

Kurzgutachten „Warnpflicht bei Jagdausübung?“) auf Staatskosten:

Ausgangslage: Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 HForstG). Jeder erholt sich auf seine Weise. Die Jäger also ebenso wie die Gejagten. Jäger dürfen sogar sog. "Jägernotwege" betreten. Die Jagd wird als Einzeljagd oder als Gesellschaftsjagd ausgeübt (§ 18 Abs. 1 HJagdG). Der Schutz einzelner Menschen (Jogger o.ä.) ist nicht ausdrücklich geregelt. Er versteht sich von selbst und ist Teil des waidgerechten Ausübens der Jagd. Besonders geschützt sind dagegen Gottesdienste und andere feierliche Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen (§ 18 Abs. 3 Satz 2 HJagdG). Man sieht den Einfluss der Kirche auf die Gesetzgebung. Bei "Gesellschaftsjagden" (sog. Such-, Drück- und Treibjagden) sind – soweit die Jagd näher als 500m an öffentliche Verkehrsflächen heranrückt – durch die untere Straßenverkehrsbehörde Warnschilder (für Autofahrer) aufzustellen (Einfluss des ADAC). Bei der Einzeljagd am Köblerweg besteht eine solche Pflicht nicht. Es macht auch wenig Sinn. Da jeder den Wald überall betreten und sich dort (auch im Unterholz, hä, hä) aufhalten kann, scheidet eine allumfassende Beschilderung aus. Soweit in §§ 1, 2 BJagdG nur Tiere Gegenstand der Jagd sind, darf im Umkehrschluss (argumentum e contrario) auf Menschen nicht geschossen werden (wg. gelegentlicher Kollateralschäden vgl. die Regelungen zum „friendly fire“ beim Militär).
Gegen Zahlung entspr. Gebühren werden gerne weitere (unverbindl.) Auskünfte erteilt.

 

Judge Webby, Montag, 13. Dezember 2010, 08:53 Uhr

Das ist genauso windelweich wie die ganze restliche Kacke, die unsere Juristen (diese Memmen!) in den letzten Jahren von sich geben. Harte Männer wie John Wayne oder Joe Dalton, die eine klare Richtung vorgeben, sind leider ausgestorben. Heute läuft's meistens (nach langen Verhandlungen) auf Vergleiche oder Mediation raus. Warmduscher! Aber vielleicht eröffnet § 29 Abs. 7 HBO – zumindest bei 45 Grad – die Möglichkeit, diese Freizeitjäger endlich aus unseren Wäldern zu vertreiben!

 

webby, Montag, 13. Dezember 2010, 09:02 Uhr

Nehme nach einem sofort anberaumten Mediationsgespräch mit Richter Walther alles zurück. Ich weiß jetzt: Jäger im Wald gibt's schon seit Hänsel & Gretel. Jäger hegen und pflegen das Wild. Wir können froh sein, dass wir sie haben. Feuer frei!

 

R�otk�ppchen und der Wolf, Montag, 13. Dezember 2010, 09:13 Uhr

Webby, wir danken Dir!

 

Joe, Montag, 13. Dezember 2010, 16:10 Uhr

Will mich nicht ganz so wortreich wie mein Kollege äußern (so saan's hoalt, die Öffentlichrechtler), und das Ganze etwas aus zivil- und strafrechtlicher Sicht betrachten:

1) Da die Jäger eine gefährliche Tätigkeit ausübten, ohne dies für andere Waldbesucher kenntlich gemacht zu haben, dürften Schadens- und Schmerzensgeldansprüche schon aus dem Gedanken der Verletzung der VSP nach § 823 Abs.1 BGB gegeben sein (so denn Schaden und Schmerzen entstanden sind).

2) Auch nach Strafrecht müßte das Kind erst in den Brunnen gefallen sein, sprich, wenn einer von Euch Hirschen eine Kugel gefangen hätte, wäre das sicherlich eine fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.

3) Abschließend wage ich eine öffentlich-rechtliche Aussage: Bei den Jägern sollte mal überprüft werden, ob sie ihre Jagdscheine zu recht haben (Stichwort: Zuverlässigkeit eines Waffeninhabers etc.)

 

H�ubertus, Dienstag, 14. Dezember 2010, 05:56 Uhr

zu 1): Post-traumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Titte und Big F. dürfte nahe liegen. Unerwartete Schüssse im Wald bei zeitgleicher Diskussion über Sinnhaftigkeit des Afghanistan-Einsatzes zeitigen tragische Folgen Folge für die Psyche. Therapie: Gespräche mit Freunden. Medikation: Ramazotti. Verlauf: Schaun´mer mal.

zu 2): Jagd = erfolgsqualifiziertes Delikt. Jäger wollen schießen und treffen. Daher scheidet Fahrlässigkeit aus und es kommt nur Vorsatz in Betracht.

zu 3): In Deutschland gibt es derzeit 351.000 (2008/2009) Jäger. Die Jägerprüfung gilt bei einer Durchfallquote von 30% als komplex und schwierig. Jäger sind nicht mit Blick auf Gefahrenabwehr nicht das Problem. Das sind dann eher die "Sportschützen" - etwa in Vereinen organisierte 1,5 Mio. Waffennarren. Deren Zuverlässigkeit zu überprüfen ist ungefähr so durchsetzungsfähig wie die Gesundheitsuntersuchung von Kraftfahrern ab 65 bei dem Gegenwind von ca. 16 Mio. ADAC-Mitgliedern.

 

Arnie, Dienstag, 14. Dezember 2010, 07:28 Uhr

Hasta la vista, baby!

 

w�ww.bild.de vom 14.12.2010, Dienstag, 14. Dezember 2010, 09:08 Uhr

Manchmal passt es eben: Ein Jäger aus dem Landkreis Nienburg hat sich aus Versehen selbst erschossen. Als der 74-Jährige nach der Rückkehr von der Jagd sein Gewehr vom Rücksitz seines Autos nehmen wollte, lösten sich zwei Schüsse. Die Schrotkugeln trafen den Mann aus nächster Nähe. Ein Notarzt konnte wenig später nur noch den Tod feststellen. Es gebe keinen Hinweis auf ein Verschulden Dritter oder eine Suizidabsicht das Jägers. Eindeutig handele es sich um einen Unglücksfall. Such was life...

 

Nouvertn�, Dienstag, 14. Dezember 2010, 19:58 Uhr

Schwere Basisstörungen ...

 

Ein �berlebender, Donnerstag, 16. Dezember 2010, 10:15 Uhr

Ein wirklich traumatisierendes Ereignis. Seitdem schlafe ich irgenwie völlig unruhig.

Man müsste das alles besser Regeln.... Eine weitere Aufgabe für Vater Staat (dann wird alles gut)....Kann mir da viele neue Regelungen vorstellen......

 
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